Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 165

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Nicht nur der Außenminister, auch viele andere Personen wurden bereits darauf angesprochen – ich selbst habe Anfragen von Radiosendern beziehungsweise Inter­view­anfragen aus Holland und Deutschland bekommen (Abg. Strache: Gratulation!) –, wie und warum wir es geschafft haben, dieses Islamgesetz – ein solch fortschrittliches Gesetz – zu entwickeln. Darauf sollten Sie stolz sein, Herr Kollege Strache, und nicht versuchen, das Negative hervorzukehren, sondern das, was dafür notwendig war, wurde getan. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Nein, ich freue mich für Sie, dass Sie Interviewanfragen aus Holland bekommen haben!)

Das (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) ist das derzeit bestehende Islamgesetz aus dem Jahr 1912. Niemand wird glauben, dass es sinnvoll wäre, das Gesetz aus dem Jahr 1912 noch weiter aufrechtzuerhalten (Abg. Kickl: Weil es kürzer ist?!), sondern im Gegenteil: Es war notwendig, dass wir dieses Gesetz hundert Jahre später auf eine neue Grundlage stellen, ein neues Gesetz darauf aufbauen, dass wir das mit allen Kräften in der islamischen Glaubensgemeinschaft besprochen haben, dass die vernünftigen Kräfte hier entsprechend mitgearbeitet haben. Es war notwendig, ein Religionsgesetz zu schaffen, das sich eindeutig auf das konzentriert, was es soll, nämlich die innere Religionsausübung einer Religionsgesellschaft zu sichern; auf der anderen Seite wird das, was von Kollegen Strache verlangt worden ist, nämlich die Sicherheit des Staates, bei uns in Gesetzen, die in den Verantwortungsbereich des BMI fallen, geregelt.

Wir haben schon im Innenausschuss und auch hier im Plenum beschlossen, dass Gefahren, die aufgrund des Islamischen Staats bestehen, dort behandelt werden und nicht im Rahmen von Religionsgesetzen, denn eines ist für mich ganz, ganz klar: Missbrauch der Religion muss immer bekämpft werden, aber er kann nie durch ein Religionsgesetz, sondern immer nur durch staatliche Gesetze bekämpft werden, denn er widerspricht immer der staatlichen Rechtsordnung.

Morde sind – egal, unter welchen Namen und im Namen welcher Religion sie began­gen worden sind – nie gerechtfertigt. Daher ist es auch ganz, ganz klar, dass diese Angelegenheiten nichts mit dem Inhalt eines Islamgesetzes zu tun haben.

Damit noch einmal ein ganz herzliches Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.26.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus! Insbesondere begrüße ich die Besuchergruppe aus der Marktgemeinde Gössendorf sehr herzlich hier im Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt aber zurück zum Gesetz – ich möchte jetzt wieder auf den Boden der Realität zurückkommen –, beginnen wir einmal damit: Warum muss dieses Gesetz heute abgeschlossen werden? – Wir haben zwar gehört, dass angeblich seit 2012 darüber verhandelt wird, wir legen aber heute in diesem Gesetz unter anderem die Grundlage für die Religionsgesellschaft IGGiÖ, also die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich.

In diesem Gesetz, das hier heute vorliegt, ist eine Reihe von Punkten angeführt, die eine Glaubensgemeinschaft erfüllen muss. Die IGGiÖ erfüllt diese Dinge heute nicht, und zwar definitiv nicht. Das steht auch ausdrücklich noch einmal im Gesetz. Das


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