Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 176

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15.02.02

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister Ostermayer, wir sehen uns jetzt das dritte Mal zum selben Thema, und es ist aber insgesamt die vierte Anfragebesprechung zu diesem Thema, denn einmal war auch der Finanzminister schon hier. Ich weiß nicht, wie viele dieser Anfragebesprechungen wir noch machen werden. (Abg. Brosz: Ein paar schon noch!) Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass die Rechte des Parlaments gesichert sind und gesichert bleiben und dass die größtmögliche Transparenz im Fall Bundestheater-Burgtheater-Schlamassel zutage treten kann.

Sie sagen uns immer wieder, Herr Minister, dass Sie für größtmögliche Transparenz sorgen. Ich darf jedoch, bevor ich auf die Anfrage und deren Nichtbeantwortung zurückkomme, auf etwas anderes verweisen, nämlich auf die Verschwiegenheitspflicht eines Zeugen im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zum selben Thema.

Sie wissen, Herr Minister, dass dieser Unterausschuss der Verschwiegenheit und der Vertraulichkeit verpflichtet ist, aber trotzdem lassen Sie es zu, dass die Geschäfts­führung der Bundestheater-Holding einen Zeugen nicht von seiner Verschwiegen­heitspflicht entbindet – es handelt sich um den Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Wagner.

Dieser Wirtschaftsprüfer hat in der „Presse“ – für uns alle erkennbar – ausgesagt, dass jedem hätte auffallen müssen, dass bei der wirtschaftlichen Situation des Burgtheaters etwas nicht zusammenpasst. Wir hätten ihn im Ausschuss gerne gefragt: Was hätte das Ministerium wann wissen müssen? Sie verhindern das! Sie verhindern das, indem Sie dem Geschäftsführer die Weisung zur Entbindung von der Verschwiegen­heitspflicht nicht erteilen, und damit helfen Sie weder der Transparenz noch der Aufklärung des ganzen Falls.

Jetzt kommen wir zu den Anfragen, denn da ist es genau das Gleiche: Seit einem Jahr versuche ich immer wieder, die Protokolle, zumindest den Inhalt der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen zu erhalten, und obwohl Sie von Transparenz und Aufklärung sprechen, ist es uns nicht möglich, das zu bekommen, weil Sie da ganz offensichtlich etwas verheimlichen wollen!

Uns erscheint es doch ganz wesentlich und wichtig, zu erfahren, wann der Aufsichtsrat wovon gewusst hat, wann das Ministerium gewusst hat, was hier vorgegangen ist bezüglich der wirtschaftlichen Gebarungen beziehungsweise betreffend den Liqui­ditäts­verlust der Bundestheater beziehungsweise des Burgtheaters. Seit einem Jahr bekomme ich aber immer wieder dieselbe Antwort: Das Interpellationsrecht sieht eine Beantwortung dieser Fragen nicht vor. Sie haben dazu immer unterschiedliche Argumente verwendet.

Ich möchte nur ganz kurz daran erinnern, dass Sie anfangs in der Beantwortung die Ansicht vertreten haben, dass ich nur zu ganz spezifischen Themen der Aufsichts­ratssitzungen Fragen stellen dürfe, was ja völlig an den Haaren herbeigezogen ist. Daraufhin habe ich mir überlegt, dass ich, da ich ja gar nicht weiß, welche Themen verhandelt werden, nach den Tagesordnungspunkten fragen müsste. Ich habe dann die Antwort bekommen, dass „die Übermittlung einer ‚detaillierten Auflistung der Tagesordnungspunkte und Beschlüsse‘“ im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht zulässig wäre. – Das war im April 2014, Herr Minister, Sie erinnern sich.

Dann habe ich die gleiche Frage an den Bundesminister für Finanzen und auch an den Bundeskanzler gestellt – und siehe da: Die Vertraulichkeit war nicht mehr gegeben. Ich habe die Antworten zu den Tagesordnungspunkten sehr wohl erhalten, und zwar im September 2014, und dann war es auch für Sie kein Problem mehr, das an die Medien weiterzuleiten, denn dann war die Vertraulichkeit offensichtlich nicht mehr so wichtig.

 


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