Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 177

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Sie wissen, Herr Minister, wir haben inzwischen ein Gutachten von Öhlinger und auch ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des Parla­ments, und die kommen alle eindeutig zu der Ansicht – und das werden Sie auch bestätigen –, dass der Aufsichtsrat gegenüber dem Minister, dem Bundeskanzler und dem Finanzminister auskunftspflichtig ist. Das deswegen, weil sie entsprechende Organe in den Aufsichtsrat entsendet haben, sowohl der Bundesminister für Kunst und Kultur als auch das Finanzministerium sowie auch der Bundeskanzler.

Wenn also diese Aufsichtsratsmitglieder Ihnen gegenüber auskunftspflichtig sind, dann können umgekehrt wir Sie fragen, was sie Ihnen denn gesagt haben, wenn Sie danach gefragt haben. Das heißt, ich bekomme sozusagen alles an Information – oder sollte alles bekommen –, was auch Sie erfragen können.

Ausnahmen davon, wir wissen das, gibt es bei Datenschutz und Persönlichkeits­rech­ten, aber das war für uns nie in Frage gestellt. Sie sagen immer wieder, dass Sie keine Dokumente vorzulegen brauchen – das habe ich nie verlangt. Alles, was ich verlange, ist, den wörtlichen Wortlaut der Protokolle zu bekommen. Das sind keine Dokumente, sondern das können Sie von Ihren Aufsichtsräten in Erfahrung bringen und an mich dann weiterleiten.

Ich könnte natürlich auch nach dem Inhalt fragen, aber das ist dann fast nur mehr ein Unterschied zwischen Prosa und Versform, würde ich sagen, und das kann es nicht sein. Es geht darum, dass ich erfahren möchte – ganz genau erfahren möchte –, was der Aufsichtsrat wusste und wovon auch das Ministerium hätte wissen müssen.

Es ist nicht nur der Aufsichtsrat, meine Damen und Herren, der auskunftspflichtig ist, sondern laut Bundestheaterorganisationsgesetz ist auch die kaufmännische Geschäfts­führung Ihnen gegenüber jedenfalls auskunftspflichtig. Daher: Wenn die kaufmän­nische Geschäftsführung zu den Aufsichtsratsprotokollen etwas weiß – und die weiß natürlich alles –, dann sind Sie uns gegenüber auch diesbezüglich auskunftspflichtig.

Ich habe immer wieder das Gefühl, dass Sie aufgrund ganz bestimmter Interviews in den Medien ein hoheitsstaatliches Verhalten an den Tag legen und sagen: Wir schauen uns einmal an, was für die Bundestheater-Holding gut ist, was für das Ministerium gut ist, dann können wir es veröffentlichen – möglichst via Medien, nicht im Parlament –, und was verdecken wir lieber, damit nicht etwas ans Tageslicht kommt, was vielleicht unangenehm wäre.

Das ist schon interessant, denn wir wollten die Protokolle ja auch für den Unter­ausschuss, und Sie können diesem gegenüber jedenfalls nicht argumentieren, dass irgendwelche wirtschaftsbezogenen Daten oder auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da der Unterausschuss ja genau aus diesem Grund der Verschwiegenheit verpflichtet ist. Da geht also irgendetwas nicht auf, ich denke, da können Sie mit diesen Argumenten nicht durchkommen.

Noch etwas, das Sie immer wieder argumentieren, nämlich dass Sie aufgrund des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Dritter hier keine Auskunft erteilen können, ist leider nicht richtig, das werden Sie auch wissen. Wir stellen – ich weiß jetzt nicht genau, wie viele – 180 Fragen zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt und wollen inhaltlich wissen, was denn da die protokollierten Entscheidungen bezie­hungsweise auch Diskussionen des Aufsichtsrates waren. Und da können Sie nicht pauschal sagen, für alle diese Aufsichtsratsprotokolle von allen Bundestheater­teilge­sellschaften gäbe es personenrechtliche und datenschutzrechtliche Gründe, die Antworten zu verweigern. – Das kann nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

Sie müssen bei jeder einzelnen Frage sagen: Aus diesem und jenem Grund kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Es ist nicht glaubwürdig, dass alle 180 oder


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