Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 178

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190 Fragen – ich habe mir die Zahl nicht gemerkt – der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. (Abg. Brosz: 196!) – 196, danke.

Ich möchte Sie bitten, Aufklärung nicht zu verhindern, sondern Transparenz zu schaf­fen. Wir werden nicht aufhören, wir werden hier nicht lockerlassen, und diese Täuschungsmanöver werden wir uns nicht mehr gefallen lassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.10.36

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Ich muss gestehen, ich habe die Besprechung der Anfrage beziehungsweise das Verlangen nicht ganz verstanden, aber das ist halt so.

Wir haben das Gleiche schon einmal gemacht. Herr Abgeordneter Zinggl, ich habe Ihnen damals gesagt, dass ich entsprechend dem Schreiben der Nationalrats­präsidentin Bures vom 20. November 2014 die Anfragebeantwortungen vornehme.

Es gibt eine gemeinsame Stellungnahme des Rechts-, Legislativ- und Wissen­schaft­lichen Dienstes und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts dazu, wie weit das Interpellationsrecht geht, mit all den Einschränkungen, die da drinnen stehen. Einen Teil haben Sie zitiert, da steht dann also:

„Was die Frage des Inhalts solcher Beantwortungen betrifft, so bleibt die Verpflichtung des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung bestehen, bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gegebenenfalls die verfassungsrechtlichen Verpflichtun­gen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes hinsichtlich schützenswerter personenbezogener Daten (einschließlich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) zu wahren.“ (Abg. Brosz: Gegebenenfalls!)

Bei den Anfragen, die gestellt wurden, gibt es natürlich immer den üblichen Ablauf. Ich habe mittlerweile dann auch gebeten, dass jeweils auch der Verfassungsdienst prüft, ob diese Präzisierung oder Auslegung des Interpellationsrechtes berücksichtigt wird.

Das Zweite ist – das dürfte vermutlich der Grund des jetzigen Verlangens sein – die Frage der Entbindung von DDr. Martin Wagner. Ich werde der Bundestheater-Holding oder sonstigen Institutionen selbstverständlich keine Weisung erteilen, die zu einem wirtschaftlichen Schaden führt. (Zwischenruf des Abg. Zinggl.)

Die Bundestheater-Holding hat daher auch noch einmal eine rechtliche Beurteilung eingeholt. Sie wissen ja, es gibt bezüglich Herrn Hartmann anhängige Verfahren, die jetzt während der strafrechtlichen Ermittlungen ruhen, und da ist ein ganz wesentlicher Satz: Die Entbindung von DDr. Wagner von der Verschwiegenheitspflicht könnte sich daher nachteilig auf den Prozesserfolg auswirken (Abg. Pilz: Ja, aber das ist ja kein Grund, parlamentarische Fragen nicht zu beantworten!), weil es eine Änderung der Prozessstrategie wäre, und wäre daher geeignet, wirtschaftlichen Schaden herbeizu­führen.

Ich werde natürlich keine Weisung erteilen, hinsichtlich derer ich gewarnt werde, dass ich damit einen wirtschaftlichen Schaden verursache.

Betreffend Transparenz, weil das von Ihnen immer wieder thematisiert wurde: Ich habe immer dort, wo es möglich war  (Abg. Pilz: Also das Parlament ist ein Prozessrisiko! Erklären Sie uns das!) – Nein, Herr Dr. Pilz, ich habe das Zitat vorgelesen. (Abg. Pilz –


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