Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 180

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Wagner. Da gibt es auch ein Rechtsverfahren, das gerade läuft. Gut, es ist im Moment nicht möglich, wird vielleicht noch sein. (Abg. Pilz: Welche Frage? – Ruf: Welche Frage hätten Sie ihm gerne gestellt?)

Die Frage werde ich Ihnen dann in Ruhe  (Abg. Fekter: Die Vertraulichkeit des Ausschusses braucht hier nicht gebrochen zu werden!) – Genau, genau. So viel zu dem Punkt, den Herr Dr. Pilz gesagt hat: Vertraulichkeit des Ausschusses! Genau deswegen können wir es wahrscheinlich nicht besprechen, weil alles hinausgeht. (Abg. Pilz: Die Fragen sind ja nicht vertraulich!)

Die Frage wäre gewesen, warum er  – Das sage ich morgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)

15.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte. (Abg. Walter Rosenkranz: Na da bin ich gespannt, ob die Frau Kollegin auch so ein schlechtes Gewissen hat!)

 


15.17.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! (Abg. Pilz: Haben Sie auch eine Frage?) „Der Standort bestimmt den Standpunkt“, ist eine landläufige Weisheit. Als Ministerin ist mir die Argumentation – wie soll ich sagen? – sehr bekannt gewesen, dass man sich bei ausgelagerten Gesellschaften bei parlamentarischen Anfragen als Ressortchef/Res­sortchefin auf den Artikel 52 Abs. 2 B-VG in der Weise beruft, dass sozusagen bei Ausgelagerten das Interpellationsrecht endet. (Abg. Brosz: Jetzt fängt das schon wieder an!)

Jetzt bin ich als Abgeordnete hier und habe natürlich Interesse an größtmöglicher Transparenz. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker. – Abg. Brosz: Das haben nur Sie so gemacht, das haben andere Minister nicht gemacht!)

Herr Kollege Zinggl mit seiner Hartnäckigkeit und auch Kollegin Meinl-Reisinger haben erreicht (Abg. Pilz: Sie sind ja aus der Regierung ausgelagert worden!) – und das muss man zugestehen –, dass wir bei der Interpretation des Artikels 52 Abs. 2 B-VG inzwischen doch ein bisschen mehr Klarheit beziehungsweise eine bessere Bestim­mung des Rahmens dieses Interpellationsrechts haben.

Wir haben inzwischen das Öhlinger-Gutachten (Abg. Brosz: Das haben wir vorher auch gehabt!), das sehr Transparenz-offen argumentiert. Wir haben das Gutachten des Verfassungsdienstes, das auch die Regierungspositionen stark mitberücksichtigt, und wir haben den Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments, der auch im Hinblick auf Transparenz argumentiert, einschränkend bei Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen.

Das heißt, das viermalige Anfragen hat auch dazu geführt, dass wir jetzt ein bisschen klarer sehen, und auch dazu, dass beispielsweise die Tagesordnungspunkte in der letzten Anfragebeantwortung drinnen waren, was bei den ersten nicht der Fall war. Das heißt, es hat hier schon einen Fortschritt gegeben, den ich sehr begrüße.

Ich möchte aber auch dazusagen, dass uns Abgeordneten ja mehrere Instrumente zur Verfügung stehen. Die Vertraulichkeit im Rechnungshofunterausschuss führt eben dazu, dass wir dort mehr Einsicht bekommen als hier in der öffentlichen Debatte. Ich bin Herrn Bundesminister Ostermayer insofern dankbar, dass er sofort den Rech­nungshof eingeschaltet hat, als der Rechnungshof natürlich sehr wohl Einsicht in alle Akten hat. Er wird dann in seinem Bericht eine Einschätzung abgeben, und die Einschätzungen des Rechnungshofes werden im Großen und Ganzen immer sehr


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