Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 181

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objektiv getroffen. Und ich hoffe, dass der Herr Minister den Rechnungshofbericht dann auch umgehend dem Parlament zur Beratung weiterleitet.

Daher: Die Instrumente sind grundsätzlich ausreichend. Das Interpellationsrecht aus­zu­reizen ist legitim, und dass wir hier zu einer Weiterentwicklung gekommen sind, begrüße ich speziell. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


15.21.45

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum vierten Mal sprechen wir jetzt über eine Anfragebeantwortung – um Gottes willen, vier Mal hatten wir schon dieses Problem. Erinnern Sie sich bitte daran – es wurde auch schon in den Morgenstunden medial berichtet –, heute findet die Einsetzung des Hypo-Untersuchungsausschusses statt. Wie lange hat es denn da gedauert, bis es endlich zu einem guten Ende gekommen ist? Da erscheinen mir diese vier Mal nahezu noch lächerlich wenig. Dieses Projekt ist ja noch im Kindesalter. Ich bin guter Dinge, dass wir das jetzt auch fortentwickeln werden, beim fünften, beim siebenten, beim vierzehnten Mal, wie auch immer.

Was ist denn der Kern dabei? Dieses Spannungsfeld zwischen Regierung und Parla­ment ist natürlich etwas, das manche ganz besonders interessiert: das Parlament und seine Mandatare. Ich gebe zu, Frau Kollegin Hakel von der SPÖ hat gesagt: Na ja, wenn es halt so ist, kann man nichts machen, dann interessiert es mich auch nicht mehr! – Das ist ein Zugang zur Materie. Frau Kollegin Fekter begrüßt diese kleinen Schritte, die da passieren, sie hat auch gemeint: Der Rechnungshof ist im Großen und Ganzen objektiv! – Da würden mich die Beispiele interessieren, von denen sie meint, dass der Rechnungshof nicht objektiv gewesen wäre, mir erscheint er nämlich immer objektiv. Vielleicht, ich weiß es nicht, war aus ihrer Sicht der Rechnungshof in letzter Zeit mit der Einschätzung der Hypo, der vorigen Finanzminister nicht objektiv. Meiner Meinung nach war er das sehr wohl, und daher sage ich Danke und freue mich darauf, dass der Rechnungshof hier berichten wird (Beifall bei der FPÖ), auch als Hilfsorgan des Parlaments. Aber wir können damit noch immer nichts anfangen.

Wir könnten fragen: Na ja, was soll jetzt dieses – unter Anführungszeichen – „Anfra­gen-, Antwort- und Anfragebesprechungsduell“ werden, dieses Pingpong? Herr Kollege Zinggl bekommt von Ihnen im Rahmen der Anfragebeantwortung und der Anfrage­besprechung immer Hinweise, auch im Lichte von Gutachten. Es heißt: Sie müssen halt ein bisschen detaillierter fragen! Sie müssen halt ganz genau das fragen, was wirklich die Berichtspflicht des Aufsichtsrates ist! Und dann unterzieht sich Kollege Zinggl mit seinem guten Mitarbeiterstab, nehme ich einmal an, der Mühe, 196 Fragen zu entwickeln – und auf dieses Detail gibt es dann auch wiederum nichts anderes als die Antwort: Na, das habe ich Ihnen eh schon einmal gesagt, dass es das nicht gibt!

Auch noch eingepackt in Ihre Auskunft war, dass Sie keine Weisung geben werden, eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, auch nicht vor dem verschwiegenen Rechnungshofunterausschuss, zu gewähren. Also an sich war das jetzt gar nicht Thema dieser Anfragebesprechung, aber da Sie dieses Hölzerl hier reingeworfen haben, werde ich das dankbar aufnehmen. Es ist wirklich unerhört – und das ist aus meiner Sicht klares Misstrauen, das hier dem verschwiegenen Rechnungs­hofunter­ausschuss und somit auch einem Organ des Parlaments entgegengebracht wird –, dass man sagt: Da ist die Vertraulichkeit doch nicht so gesichert, wir haben Prozess­standpunkte, wir haben Prozessnachteile zu gewärtigen, wenn wir das hinauspo­saunen. – Wir sind kein Posaunengremium, sondern wir sind verschwiegene Abgeord-


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