Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 182

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nete. Und was wir wollen, ist nichts anderes als eine lückenlose Aufklärung der politischen Verantwortung in diesem ungeheuren Skandal, wo mit Steuergeldern nur so um sich geworfen wurde. Es ist nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten von Grünen und NEOS.)

Jetzt hört man: Ja, die wirtschaftlichen Interessen ! – Herr Bundesminister, was wird eigentlich morgen passieren, wenn die Aufsichtsräte zu uns kommen? Eine Dame hat sich, glaube ich, schon entschuldigt, kommt ohnehin nicht, aus welchen Gründen auch immer. Was ist, wenn sie kommen und sagen: Entschuldigen Sie, ich bin Aufsichtsrat, ich habe aktienrechtliche Verpflichtungen zur Verschwiegenheit! Es ist sehr schön, mir gefällt das Gebäude, ich habe die Dokumentation über die Ringstraße gesehen, jetzt sehe ich sogar den Budgetsaal einmal von innen, aber mehr werden Sie von mir nicht erfahren! – Entschuldigung, wozu haben wir dann ausgelagerte Betriebe mit Aufsichts­räten, die mit Steuergeld operieren?

Dass Sie schon das erste Bauernopfer in Person des Sektionschefs Franz gefunden haben, ist die eine Geschichte. Aber darauf, wie andere Organe, die sich von ihrer aktien­rechtlichen Verpflichtung offensichtlich entfernt haben, weil sie eben nicht kontrolliert haben, argumentieren, bin ich schon gespannt. Da frage ich mich: Wozu haben wir denn überhaupt Aufsichtsräte? Nur, damit die dann günstige Theaterkarten oder sonst etwas bekommen? – Na, nicht einmal das ist ausreichend, das ist schon zu viel. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

15.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.26.28

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte zunächst kurz auf die Ausführungen von Kollegin Fekter eingehen. Es war ja nicht so, dass sämtliche Minister der Meinung waren, dass sie keine Auskunftspflicht gehabt hätten. Faktum war, dass Sie als Ministerin keine Auskunft gegeben haben. Die Rechtsgrundlage hat sich nicht verändert. Der Rechts- und Legislativdienst – wenn man das nachliest, wird man das feststellen – sagt: Es ist immer so gewesen, dass Auskunftspflicht bestanden hat. Man kann festhalten, dass Ihre Interpretation der Verfassung unzureichend, unzulässig war und Sie als Ministerin einfach Dinge nicht geliefert haben, die Sie hätten liefern müssen – was andere Minister im Übrigen schon gemacht haben.

Zweite Anmerkung, zur Rede von Frau Kollegin Hakel: Wir haben eine neue Verfah­rensordnung für den Untersuchungsausschuss – jetzt schaue ich gerade, wo Kollegin Hakel ist, ich sehe sie gerade nicht. (Abg. Hakel macht sich durch Winken bemerk­bar.) – Ah, dort, Entschuldigung! – In dieser Verfahrensordnung haben wir genau festgelegt, was zu tun ist, wenn es ein Problem mit der Justiz gibt, in dem Sinne, dass durch eine Auskunft bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss möglicher­weise Verfahren beeinflusst werden und man möglicherweise darauf Rücksicht nehmen muss. Da haben wir eine ganz präzise Form, wie zu agieren ist. (Abg. Hakel: Ein Unterausschuss ist kein Untersuchungsausschuss!) – Das ist ja egal.

Man wird ja wohl nicht sagen können, dass das, was man bei einem Untersuchungs­ausschuss als Regel eingeführt hat, bei einem Unterausschuss prinzipiell undenkbar ist. Das ist ja völlig absurd. Im Unterausschuss ist die Vertraulichkeit noch größer, dort gibt es keine Medienöffentlichkeit. Beim Untersuchungsausschuss gibt es Medien­öffentlichkeit. Da kann jeder Journalist drinnen sitzen, kann wörtlich berichten, was stattgefunden hat. Für dieses Gremium ist die Handhabung leichter, da bekommt man mehr Information als bei einem Unterausschuss. Das kann ja nicht ernst gemeint sein.


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