Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 183

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Da müsste ja genau dargelegt werden, wo das Risiko ist, und darauf wird man dann auch Rücksicht nehmen.

Jetzt komme ich zu den Anfragebeantwortungen: Herr Bundesminister, Sie haben ein Wort vorgelesen, das sehr interessant war, nämlich „gegebenenfalls“ – das haben Sie relativ schnell gelesen, es hat aber eine ziemlich große Bedeutung –: Gegebenenfalls ist auf Datenschutzinteressen Rücksicht zu nehmen. – Gegebenenfalls! Das heißt aus meiner Sicht ganz eindeutig, Sie können argumentieren, Sie geben diese Information nicht, und begründen, warum Sie sie nicht geben. Das wäre legitim.

Schauen wir uns an, was Kollege Zinggl gefragt hat! Er hat als Antwort von Ihnen die Protokolle bekommen. Ich nehme jetzt nur zwei heraus. Das Einzige, was Sie zum Protokoll vom 5. Juni 2014 berichtet haben – einzeilig –, ist, dass es einen Zwischen­bericht der Geschäftsführung über die Budgetverhandlungen gegeben hat. Also offenbar war alles andere, was in dieser Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat, vertraulich, gefährlich, unterlag dem Datenschutz, durfte man nicht sagen. Das Einzige, was das Parlament erfahren darf, ist, dass es einen Zwischenbericht der Geschäfts­führung gegeben hat. Weder ist belegt, was dort stattgefunden hat, noch ist belegt, was möglicherweise an Aufsichtspflicht vorhanden war.

Das ist ja der Sinn des Interpellationsrechts, wie es auch das Gutachten festgestellt hat. Da geht es ja formal nicht darum, dass bekannt gegeben wird, wann die Aufsichtsratssitzungen stattgefunden haben. Die Idee dahinter ist parlamentarische Kontrolle. Und der Kern parlamentarischer Kontrolle ist ja nicht, zu erfahren, was das Burgtheater in erster Linie dort gemacht hat, sondern der Kern ist, die Aufsichtspflicht zu kontrollieren, und zwar auch dort, wo der Minister, das Ministerium eine Rolle gespielt hätte.

Mit dieser Form der Anfragebeantwortung verunmöglichen Sie natürlich genau diese Kontrolle, denn aus dem, was ablesbar ist – ich habe mir das relativ genau durchgelesen –, könnte man bei jedem der Punkte wieder genau nachfragen, was die Aufsichtspflicht betrifft. Das werden Sie wieder verweigern. Was Sie machen, ist der Versuch, Dinge nicht bekannt zu geben. Das kann man festhalten.

Ich halte das für schade, weil es ausdrücklich dem widerspricht, was das Gutachten festgestellt hat.

Ich kann nur jetzt schon ankündigen: Wir werden das in der nächsten Präsidiale thematisieren und werden ersuchen, dass der Rechts- und Legislativdienst prüft, ob es in Übereinstimmung mit dem Gutachten zu bringen ist, wie diese Beantwortung erfolgt ist. Es kann ja nicht sein, dass das Parlament ausschließlich die Art und Weise zur Kenntnis nimmt, wie geantwortet wird, wenn es offenbar eine Rechtsgrundlage gibt, die völlig anders ist.

In diesem Zusammenhang könnten wir uns nur wünschen, dass das kommt, was es in Deutschland gibt, nämlich ein Organstreitverfahren, etwas, das wir beim Unter­suchungs­ausschuss mittlerweile haben. Dort entscheidet nicht mehr die Mehrheit, was Recht ist und was nicht. In Streitfällen kann der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Genau das bräuchten wir auch in der Frage der parlamentarischen Kontrolle.

Würde diese Frage in Deutschland verhandelt, würde mit Sicherheit eine gerichtliche Entscheidung kommen, was zu liefern ist, und dem müsste dann auch Folge geleistet werden. Was wir haben, ist völlig unbefriedigend. Wir haben ein Interpellationsrecht, und letztlich entscheidet der Minister, was er bekannt gibt und was nicht. So war auch die alte Situation: Wir hatten damals einen Untersuchungsausschuss, und geschwärzte Akten sind geschwärzt gekommen. Das haben wir mittlerweile umgestellt, das gibt es


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