Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 186

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Das ist eine erfreuliche Einigung, auch wenn das neben der Einigung hinsichtlich jener Bestandteile des Wahlrechts, die ohnehin geändert werden müssen, weil sie verfas­sungswidrig sind, natürlich ein sehr, sehr mageres Ergebnis dieser jahrelangen Verhandlungen ist, aber wie gesagt wir NEOS begrüßen das. Wir sind der Meinung, dass diese nichtamtsführenden Stadträte ein bizarres Unikum der Wiener Stadtpolitik sind. Sie sind weder Koalitionsregierung, noch sind sie Proporzregierung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Doch, sind sie schon!) Diese Konstruktion ist ein Zwitter­wesen, das zwar einen gewissen Zugang zu Information sichert, aber unserer Meinung nach überhaupt nicht zeitgemäß ist. Ich erinnere daran, dass Bundesland für Bundesland jetzt sukzessive Proporzregierungen abgeschafft werden, und das Gleiche sollte auch für diese Zwitterkonstruktion gelten.

Letztlich ist es ein Posten, ein ganz gut bezahlter Posten. In der Politik geht es bedauerlicherweise sehr oft um Posten, um Prestige und um Versorgung, und darum sollte es auf gar keinen Fall gehen. Allein die Summe der Bezüge der vier nicht­amtsführenden Stadträte in Wien beläuft sich auf 3 Millionen € im Laufe einer Legislaturperiode. Das ist natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es um die Sanierung des Wiener Budgets geht, aber man kann ja einmal irgendwo anfangen.

Warum diskutieren wir das heute hier, und warum möchte ich diese Fristsetzung? – Wir müssen dazu eine Anpassung im Bundes-Verfassungsgesetz vornehmen, denn entsprechend dem Bundes-Verfassungsgesetz ist vorgesehen, dass in jedem Gemeindevorstand alle Parteien, alle Fraktionen vertreten sind. Nun sieht das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz aufgrund der einmaligen Sonderstellung des Bundeslandes und der Stadt Wien einige Sonderregelungen vor, in diesem Fall aber bedauerlicherweise nicht. Es wäre aber ein Leichtes, diese Bestimmung zu ändern, und dann wäre der Weg frei für eine – hoffentlich erfolgende – Beschluss­fassung und politische Einigung in Wien. Zunächst müssen wir aber hier das Bundes-Verfassungsgesetz ändern.

Ich habe aus diesem Grund diesen Antrag schon Anfang Dezember des Vorjahres hier im Nationalrat eingebracht. Es freut mich sehr, dass Kollegin Musiol von den Grünen dann eineinhalb Monate später nachgezogen ist mit einem fast wortgleichen Antrag. Es ist ja, wie gesagt, wirklich nicht schwer, das technisch einzurichten. Und es freut mich, dass es diese Einigung zwischen den Grünen in Wien und der SPÖ Wien gibt. Ich glaube, auch Herr Kollege Wittmann hat Zustimmung signalisiert. (Abg. Brosz – in Richtung ÖVP weisend –: Dort muss man fragen!) – Ja, aber ich denke, dass wir in dieser Angelegenheit zumindest auf die Zustimmung der Grünen und der SPÖ zählen können.

Ich halte das durchaus auch deshalb für einen wichtigen Schritt, weil ich glaube, dass es rein von der Symbolik her schon wichtig ist, dass etwaige Einsparungsmaßnahmen oder Reformschritte auch einmal bei der Politik selbst anfangen. Das wäre ganz wesentlich.

Schöner wäre es gewesen, und darauf habe ich oft hingewiesen – als außerparla­mentarische Opposition ist das ja nicht gerade leicht, aber in Blogs und Presseaus­sendungen und via Social Media habe ich das wiederholt getan –, wenn wir insgesamt eine Reform des Wahlrechts in Wien erleben hätten können. Zur Erinnerung: Es ist ein sehr stark mehrheitsförderndes Wahlrecht. Das Wahlrecht ist der Kernbereich einer jeden Demokratie und deshalb uns NEOS ein ganz besonderes Herzensanliegen. Und es ist eigentlich nicht einzusehen, dass das Mandat etwa für einen grünen Mandatar um 20 Prozent teurer ist als für einen Mandatar der SPÖ – 6 800 Stimmen versus 8 200 Stimmen.

 


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