Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 185

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Die Haltung und die Arbeitsweise des Ministeriums gegenüber dem Parlament in dieser Burgtheater-Causa war nicht transparent und nicht offen. Scheibchenweise, Stück für Stück haben wir hier in Dringlichen Anfragen, in schriftlichen Anfragen, in Debatten Informationen ans Tageslicht befördert, und immer, wenn ein bisschen mehr hier mühsam erarbeitet worden war, ist irgendetwas geschehen. So wurde zuletzt die Umstrukturierung der Sektionen im Bundeskanzleramt angekündigt, was de facto auch nichts anderes ist als eine Entmachtung von Sektionschef Franz, der sich in der ganzen Geschichte wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat. Der Unterausschuss wird hier wahrscheinlich auch noch einiges ans Licht bringen.

Nein, also eine exzessive Unterstützung sehe ich hier nicht. Wir werden weiterarbeiten, wir werden die anderen Aufsichtsräte befragen, und es wird viel ans Licht kommen, das verspreche ich.

Abschließend möchte ich – ich wollte das eigentlich schon eingangs sagen – noch die Schüler und Schülerinnen der Volksschule und Neuen Mittelschule am Karlsplatz herzlich begrüßen. Wenn ihr noch hier seid: Herzlich willkommen im Parlament! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.)

15.36


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.36.22Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte.

Diese betrifft den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis 24. März 2015 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bun­desregierung sollen 10 Minuten nicht überschreiten.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


15.37.33

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich spreche schon wieder, aber diesmal zu einem ganz anderen Thema. Ich glaube, es ist kein Geheimnis mehr, dass mir die Wiener Stadt­politik ein Anliegen, ein Herzensanliegen ist. Nicht erst in den vergangenen Wochen, sondern eigentlich schon in den letzten Jahren haben wir – mal mehr, mal weniger – eine Diskussion zu einer Änderung des Wahlrechts in Wien erlebt, bedauerlicherweise bis dato bedrückend und ergebnislos. Eines der wenigen Ergebnisse dieser Einigung zwischen SPÖ Wien und Grünen in Wien ist die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte in Wien.

 


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