Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 188

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vom Rednerpult vorgetragen! –, das ist recht unglaubwürdig, so etwas hier abzuziehen. Aber vielleicht können wir inhaltlich trotzdem etwas dazu sagen.

Die rechtliche Grundlage liegt am Artikel 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes, in dem steht: „Im Gemeinderat“ – das gilt nämlich für alle österreichischen Gemeinden – „vertretene Wahlparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.“

Und der Bundesverfassungsgeber hat entschieden, dass das Land Wien in erster Linie auch Gemeinde Wien ist, weil ja auch die Agenden der Gemeinde in ihrer Anzahl überwiegen – das lernen Sie ja vielleicht, wenn es Ihnen dann vielleicht einmal nicht um Posten geht, sondern Sie sich einen Posten errungen haben im Wiener Gemein­derat –, weil also die überwiegende Anzahl der Entscheidungen im Gemeinderat fällt und die geringere Anzahl im Wiener Landtag und damit die Tätigkeit des Gemeinderates auch die intensivere ist. Wenn es Ihnen echt um Posten geht, werden Sie es vielleicht nicht lernen, weil Sie dort vielleicht gar nicht einziehen werden. Aber das ist jedenfalls die Ausgangslage.

Das Zweite ist: Es gab ja bis 1973 zwischen SPÖ und ÖVP im Wiener Gemeinderat den Usus, dass auch die ÖVP – obwohl nicht als stärkste Partei – amtsführende Stadträte gestellt hat. Das ist dann 1973 zerbrochen, weil die ÖVP den „weisen“ Entschluss gefasst hat, nicht für die Donauinsel in Wien zu sein, eine Entscheidung, die sich mit jedem Hochwasser als noch mehr falsch herausgestellt hat. Und das hat dann dazu geführt, dass in Wien die nicht-amtsführenden Stadträte eingeführt wurden. (Abg. Steinhauser: Es ist nicht viel besser geworden ÖVP!) Der Volksmund nennt sie ja „Stadträte ohne Arbeit“, weil sie das letztlich auch sind.

Jetzt muss man aber sagen: Je nachdem, welche Partei gerade in Opposition ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: immer in Opposition!) – einmal die Grünen, einmal die FPÖ, einmal die ÖVP –, ist man mehr oder weniger dafür, dass diese nicht-amtsfüh­renden Stadträte bestehen bleiben. Wenn man diese Positionen hingegen gerade nicht besetzen kann – das ist bei den kleineren Wiener Parteien dann der Fall –, dann sagt man: Na, die können wir doch abschaffen!

Das ist meiner Meinung nach keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Frage. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, ich bin erstens dafür, dass wir diese Frage österreichweit diskutieren, ich bin zweitens aber auch dafür, dass diese Skurrilität in Wien abgeschafft wird, weil ich weder glaube, dass dies der Kontrolle sehr viel hilft, noch dass es notwendig ist, diese Posten zu haben.

Das heißt, inhaltlich bin ich jetzt gar nicht so sehr dagegen, sondern ich halte das durchaus für richtig. Es ist nämlich interessant, dass der nicht-amtsführende Stadtrat in Wien in Wirklichkeit ja weniger Aufgaben und Pflichten hat als ein Gemeinderats­mitglied im Wiener Stadtparlament. Allein daran sieht man schon, dass man es diskutieren soll. Ich wäre aber dafür, dass der Wiener Landtag diese Frage einmal diskutiert und dass wir die Entscheidung, die die Mehrheit des Wiener Landtages innerparlamentarisch im Wiener Landtag trifft, dann auch diskutieren und schauen, dass wir bundeseinheitlich auf eine Regel kommen.

Deswegen halte ich es nicht für richtig, jetzt eine Fristsetzung zu beschließen. Diese Wahlkampf-Gags, dass Sie quasi krampfhaft versuchen, hier Wiener Themen zu besetzen, sparen Sie sich! Man sieht zwar vom Wiener Parlament aufs Rathaus, wir sollten aber die Politikbereiche tunlichst trennen. Das gilt für Sie auch. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gerstl.)

15.48

 


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