Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 189

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


15.48.43

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Meinl-Reisinger, dieses Thema kann man ganz sachlich diskutieren. Und dann sollte man alle Bereiche hineinnehmen, die es betrifft. Wir haben auf der einen Seite eine Regelung für alle Gemeinden in Österreich – sprich: In 2 102 Gemeinden in Österreich ist es so, dass wir nach dem Proporzsystem alle Parteien nach dem Verhältniswahlsystem am Gemeindevorstand beteiligen. Punkt.

Zweite Situation: Es gibt eine Gemeinde von diesen 2 102, die gesagt hat, wir machen das ein bisschen anders als alle anderen Gemeinden, bei uns dürfen nur ein paar Leute wirkliche Geschäfte führen, und die anderen sollen zuschauen. – Das ist einmal die Entscheidung, die die Stadt Wien getroffen hat.

Und jetzt geht die Stadt Wien vielleicht her und sagt, wir würden das vielleicht eh gern ändern, aber das muss das Parlament hier machen. Daher bitte ich sehr, dass wir das auseinanderhalten. 

Entweder wir wollen – und da kann ich mich der Meinung des Kollegen Schieder anschließen – in allen Gemeinden, sprich in 2 102 Gemeinden, dieses System ändern, so wie wir das auch schon in vielen Landesregierungen gemacht haben. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt doch nicht, Wien hatte immer eine Sonderrolle! Es gibt genü­gend Ausnahmen !) Das ist eine Möglichkeit. Dann reden wir über die Aufhebung des Proporzsystems für alle Gemeinden in Österreich.

Diesbezüglich steht in unserer Bundesverfassung drinnen, dass dazu der Gemein­debund und der Städtebund befugt sind; die vertreten die Interessen der Gemeinden und der Städte. Dann setzen wir uns einmal mit ihnen zusammen und fragen, was ihre Gründe sind, warum sie es so haben wollen, oder ob sie sich auch einer anderen Meinung anschließen können. Das würde ich einmal ganz gescheit finden. (Abg. Meinl-Reisinger: mit dem Gemeindebund und Städtebund zusammensetzen?! – Es gibt ein Dutzend Ausnahmen im B-VG! !) – Das würde ich nicht fair finden. Wenn, dann würde ich es fair finden, dass wir das einhalten, wozu wir uns verpflichtet haben, nämlich einmal mit diesen Vertretungsorganen darüber zu reden.

Die zweite Möglichkeit ist, dass die Wiener ihre Situation dahin gehend ändern, dass alle Parteien genauso an den Aufgaben beteiligt werden wie in allen anderen 2 101 Ge­meinden und es keine nicht-amtsführenden Stadträte mehr gibt: Sie schaffen sie einfach ab. (Abg. Meinl-Reisinger: Schwachsinn! – Abg. Brosz: Unsinn!) Das könnten sie ganz alleine machen, das brauchen wir nicht hier zu diskutieren, das können sie im Wiener Landtag diskutieren.

Jetzt gibt es noch eine dritte Möglichkeit (Abg. Meinl-Reisinger: Die Sonderrolle Wiens ist ernst zu nehmen!), über die sollte man vielleicht auch ernsthaft reden: Warum ist das Bundesland Wien als Gemeinde organisiert und nicht als Land? (Abg. Steinhauser: Falsch, Wien ist als beides organisiert!) Diese Frage würde ich auch einmal stellen, dann könnten wir vielleicht auch zu einem Punkt kommen. (Abg. Schieder: 90 Prozent der Aufgaben sind Gemeindeaufgaben!)

Wenn wir es als Land organisieren, sind wir sehr, sehr schnell weg von der ganzen Proporzfrage, denn dann bindet uns die Bundesverfassung überhaupt nicht mehr: Wir machen daraus ein Bundesland Wien, so wie alle anderen Bundesländer. (Abg. Steinhauser: Wien ist Bundesland und auch Gemeinde!) Das kann durchaus auch gescheit sein. Aber vielleicht – überlegen Sie sich das einmal, Frau Kollegin Meinl-


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