Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 192

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Die Mehrheit der Bundesländer hat sich schon längst von diesem Modell verab­schiedet – aus guten Gründen: weil es Sinn macht, Regierungs- und Oppositionsarbeit zu trennen.

Jetzt hat Wien, und das muss man verfassungsrechtlich herausarbeiten, eine Sonderrolle, weil Wien, Kollege Gerstl, schon ein Bundesland ist, aber gleichzeitig Gemeinde ist. Sie waren Landtagsabgeordneter und Gemeinderat, und einmal waren Sie Landtagsabgeordneter, und nächstes Mal waren Sie Gemeinderat. Insofern muss man nicht sagen, Wien soll zum Land werden, sondern Wien ist ein Land. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Nur hat Wien eine verfassungsrechtliche Doppelrolle.

Daher haben wir das Problem, dass, solang bei den Gemeinden Proporzregierungen vorgeschrieben sind, dies Auswirkungen auf das Land Wien hat. Daher braucht es eine Lex Wien, weil eben Wien eine verfassungsrechtliche Sonderrolle hat: Wien ist das einzige Land, das auch Gemeinde ist, und die einzige Gemeinde, die auch Land ist. Daher braucht es eine Lex Wien, die nichts anderes besagt – und das wäre der Wunsch –, als dass man verfassungsrechtlich – und dafür sind wir zuständig – Wien die Möglichkeit eröffnet, zu entscheiden: Wir wollen eine Konzentrationsregierung oder wir wollen eine Mehrheitsregierung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das muss Wien entscheiden!)

Diese Möglichkeit hat Wien derzeit nicht, und daher kommt es zur absurden Situation, dass man zu Konzentrationsregierungen gezwungen ist, aber eigentlich seit 40 Jahren Mehrheitsregierungen will. Daher kommt es zur absurden Konstruktion, dass es vier Personen gibt, die nicht-amtsführende StadträtInnen sind, die 120 000 € im Jahr verdienen, um in zehn Sitzungen zu gehen.

Das werfe ich keiner dieser Personen vor – auch die Grünen haben diese Funktion angenommen, solang sie in Opposition waren, und es ist klar, dass man diese Rolle annimmt, aber dass das keine gelungene Konstruktion ist, ich glaube, darin sind wir alle einer Meinung. Daher gehört das geändert, und daher muss man Wien den verfassungsrechtlichen Spielraum dafür schaffen, das zu ändern.

In einem Punkt gebe ich Ihnen ja recht: Es ist dafür zu sorgen, dass die Oppo­sitionsrechte, die jetzt dadurch, dass man in der Landesregierung und in der Stadtregierung sitzt, vorhanden sind – nämlich die Akteneinsicht –, gewahrt bleiben. Das heißt, der zweite Teil dieses Paketes muss sein, dass die Opposition kontrol­lierend Einsicht in diese Akten bekommt, in die jetzt nicht-amtsführende Stadträte Einsicht haben. Wenn das gelingt, dann sind die Kontrollrechte gestärkt. Aber es gibt eine Rollenteilung: da Opposition, dort Regierung. Und wir sparen uns vier StadträtIn­nen, die 120 000 € für zehn Sitzungen bekommen.

Das kann man hinbekommen: einerseits, indem wir in Wien die Kontrollrechte aus­bauen – dazu gibt es von uns Bereitschaft –, und andererseits, indem wir hier einen Antrag der Grünen beziehungsweise einen der NEOS, die ziemlich ähnlich sind, verabschieden, damit Wien in die Rolle kommt, zwischen zwei Möglichkeiten zu wählen: Wollen wir eine Konzentrationsregierung oder wollen wir eine Mehrheits­regierung?

Für uns ist es relativ klar, was wir wollen: Wir glauben, dass eine Mehrheitsregierung mit einer Trennung von Regierung und Opposition das bessere Demokratiemodell ist. Und dafür müssen dann die Oppositionsrechte ausgeweitet werden. So einfach ist das! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Alle anderen Erklärungen hinterlassen nur einen einzigen Eindruck: Man will sich dieses System bewahren, wo jeder ein bissel mitnascht und man auch noch ein paar Jobs zum Drüberstreuen vergeben darf. Darum geht es offensichtlich vor allem in der


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