Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 200

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Der Generalverdacht, der gegen dieses Gesetz besteht, basiert nicht auf diesem Ge­setz, sondern auf der Diskussion, die wir führen – auf dieser oft sehr vermischten Diskussion, nicht differenzierenden Diskussion –, und dem ständigen Verbreiten von Vorurteilen.

Wenn ich diese Beispiele aus Frankreich höre, dann frage ich mich: Was unterscheidet uns denn von Frankreich? – Wir haben ein eigenes Islamgesetz, der Islam ist genauso wie andere große Religionsgesellschaften anerkannt, und somit fühlen sich Bürge­rinnen und Bürger, die in Österreich aufwachsen, in Österreich leben und die öster­reichische Staatsbürger sind, als Teil der Gesellschaft. Diese nun stattgefundene Diskussion hat dazu beigetragen, dass das wieder weniger der Fall ist. Darum möchte ich Sie alle dazu aufrufen, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Wir haben auch noch einige Abänderungen beantragt, so zum Beispiel in Absprache mit den Religions­gesellschaften, dass die Religionslehrerinnen und Religionslehrer – auch an der Theologischen Fakultät – natürlich dieser Religionsgesellschaft angehören oder sich zumindest zur Religion bekennen sollten.

Ich würde mir wünschen, dass wir endlich diesen Konsens erreichen, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger – egal welcher Religion, welches religiösen Bekenntnis­ses und auch ohne religiöses Bekenntnis – Teil dieser Gesellschaft sind, und dass wir damit aufhören, untereinander aufzuhetzen, die Stimmung anzuheizen – ob subtil oder nicht subtil – und so dazu beizutragen, dass Terror, Missgunst und Verbrechen jeder Art in unsere Gesellschaft einziehen. Was wir in Frankreich erlebt haben, das wollen wir nicht in Österreich haben – dieses Gesetz wäre ein guter Beitrag dazu! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.28

16.28.09

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Lintl abzustimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird, in 469 der Beilagen nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 469 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und danach über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 24 und 31 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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