Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 201

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

16.30.3311. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 882/A(E) der Ab­geordneten Harry Buchmayr, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe (468 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich zunächst Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


16.31.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Todesstrafe widerspricht wohl dem wichtigsten Menschenrecht, nämlich dem Recht auf Leben. Ich danke daher allen Kolleginnen und Kollegen für diesen gemeinsamen Antrag, für diese Initiative, weil man nicht müde werden darf, gegen diesen Umstand anzukämpfen.

Laut Amnesty International ist allein im Jahr 2013 in mindestens 22 Staaten die Todesstrafe vollstreckt worden, weltweit wurden allein 2013 mindestens über 700 Exe­ku­tionen durchgeführt. Das bedeutet einen Anstieg von 15 Prozent. Wir sprechen jetzt von anerkannten Staaten, die derartige Urteile verhängt haben, und nicht von irgend­welchen Terrorgebilden à la IS oder Boko Haram. Über 1 900 Menschen wurden zum Tode verurteilt und über 23 000 Menschen sitzen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung. Allen voran China, der Iran, Irak, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan aber auch die USA sind für 95 Prozent aller Hinrichtungen verantwortlich.

Die Forderung nach einem weltweiten Absehen von der Todesstrafe ist aus vielen Gründen notwendig, vor allem, wenn man bedenkt, für welche Vergehen die Todes­strafe in diesen Ländern oft verhängt wird: für Wirtschaftsdelikte, für Gotteslästerung, für Homosexualität, für politische Artikulationen, aber auch für Ehebruch und Ähnliches mehr. Die Todesstrafe wird nicht nur bei grausamen Tatbeständen angewendet, sondern auch bei Verbrechen, die in Österreich nicht als Verbrechen gelten.

Europa ist ein Vorreiter, einzig und allein in Belarus wird die Todesstrafe noch voll­zogen. Das staatliche Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit widerspricht unseren Grundwerten. Der Europarat und die Europäische Union sind Vorreiter im Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe. Sie setzen sich regelmäßig und auch vehement für die Einführung eines Moratoriums ein. Auch wir in Österreich dürfen nicht nachlassen, bilateral, aber auch auf europäischer Ebene oder auf Ebene der Vereinten


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