Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 213

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete min­der­jährige Flüchtlinge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschrechte über den Antrag 537/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (467 d.B.)

Die Situation, wie sie sich momentan für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Österreich darstellt, ist inakzeptabel. Derzeit befinden sich 742 UMF in den ver­schiedenen Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums (Stand 4.2.2015), wobei oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Die Bundeseinrichtungen sind nur als vorübergehende Unterkünfte geplant, bevor die Über­nahme in die Grundversorgung durch die Bundesländer erfolgt.

In den letzten Monaten ist die Anzahl der UMF stark angestiegen und die Bundes-länder haben es nicht geschafft, genügend neue Plätze für UMF in der Grund­ver­sorgung bereitzustellen. Diese Kinder und Jugendlichen verbleiben deshalb monate­lang in Bundesbetreuungsstellen, was zu einer Minderung ihrer Startchancen und zu dokumentierten psychischen Problemen führt. Derzeit ist ein/e Betreuer_in in der Bundesbetreuung für mehr als 100 Jugendliche verantwortlich. In der im Anschluss auf die Bundesbetreuung folgenden Grundversorgung ist für UMF ein Betreuungs­verhältnis zwischen 1:10 und 1:20 vorgesehen.

Auch Volksanwalt Günter Kräuter kritisiert diese Umstände und weist darauf hin, dass UMF nicht anders behandelt werden dürfen als österreichische Kinder und Jugend­liche. Zudem fordert er, dass der Staat über die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge über die UMF nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen solle.

Organisationen, die im Rahmen der Grundversorgung der Länder schutzsuchende Kinder und Jugendliche unterbringen, bewerkstelligen diese Leistung zu einem Tages­satz, der der Hälfte des Tagessatzes der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Für UMF erhalten Betreuungsorganisationen einen Tagessatz von 39-77 Euro/Tag (abhängig vom Betreuungsbedarf). Der Tagessatz der Jugendwohlfahrt beträgt 120-140 Euro/Tag.

Laut den verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechten hat ein Kind Anspruch auf den "Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen" (Art. 1, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern). Jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat außerdem Anspruch auf "besonderen Schutz und Beistand des Staates" (Art. 2 Abs. 2).

Laut der EU-Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) müssen UMF in für "Minderjährige geeigneten Unterkünften" untergebracht werden (Art. 24 Abs. 2). Die EU-Aufnah­merichtlinie (2013/33/EU) sieht eine "adäquate Ausbildung" des Betreuungspersonals im Hinblick auf die Bedürfnisse der Minderjährigen vor (Art. 24 Abs. 4).

Abgesehen von der Diskrepanz zu den eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist es ist fraglich, ob Österreich den europäischen Anforderungen derzeit nachkommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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