Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 212

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dieses Problembewusstsein hat sie ja mittlerweile –, dann müssen wir das auch unterstützen und entsprechend zur Seite stehen.

Weil wir jetzt schon den zweiten Antrag aus dem Ausschuss für Menschenrechte haben, bei dem es um internationale Themen geht: Ich glaube, dass es unsere Pflicht ist, uns vermehrt um die Menschenrechte in Österreich zu kümmern. Und da haben wir momentan, wie Sie alle wissen, die Situation, dass bis zu 750 unbegleitete minder­jährige Flüchtlinge in Bundesbetreuungseinrichtungen ohne besondere Betreuung festsitzen, weil es nicht ausreichend Einrichtungen der Länder gibt. Die Bundesbetreu­ungseinrichtungen sind an und für sich vorübergehende Einrichtungen, und dementsprechend gibt es nicht die Betreuung, die sie brauchen.

Volksanwalt Kräuter hat das gerade erst vor Kurzem bemängelt. Er hat gesagt, das kann nicht sein, dass wir genau diesen Menschen, diesen jungen Menschen, die besondere Betreuung brauchen, nicht die Betreuung geben, die für sie notwendig ist. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Tagessatz für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen viel geringer ist als der normale Tagessatz der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist so, dass der Tagessatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischen 39 € und 77 € beträgt und in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen 120 € und 140 €.

Jetzt ist es aber so, dass wir in Österreich die Kinderrechte in der Verfassung verankert haben, und da steht ganz klar drinnen, dass jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst wird, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates hat. Es ist klar, dass es keinen Unterschied machen kann, woher dieses Kind kommt, und es ist auch klar, dass wir allen Kindern die gleiche Hilfe angedeihen lassen müssen. Wenn Herr Volksanwalt Kräuter das vollkommen richtig ausführt, würde es mich natürlich freuen, wenn die SPÖ das auch so sieht und den Verpflichtungen, die wir aufgrund der Kinderrechtskonvention haben, auch nachkommen würde.

Dementsprechend bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein und würde mich natürlich sehr freuen, wenn insbesondere die SPÖ diesem zustimmt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tages­sätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich der Grundversorgungs­verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Tagessätze der Grundversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ange­passt an die der Jugendwohlfahrt, zu erhöhen.“

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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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