Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 215

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Warum in die Ferne schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah! – In Abwandlung dieser an sich sehr positiven Botschaft könnte man auch sagen: Warum in die Ferne schweifen? Sieh, das Böse liegt so nah!

Werte Damen und Herren, ich erinnere als Mitglied des Justizausschusses an die Diskussion in der letzten Woche, als wir Freiheitliche dort einen Antrag eingebracht haben, in dem es darum ging, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter in ihrem Berufsfeld in unserem Strafrecht zu implementieren, sodass es vorsieht, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter niemals mehr die Möglichkeit haben, in den Bereichen der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen, aber auch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigen Personen beruflich tätig zu werden, werte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin mir noch immer der Debatte bewusst und weiß es auch sehr zu schätzen, dass alle – ich betone: alle – Oppositionsparteien der Argumentation der Freiheitlichen in diesem Ausschuss inhaltlich gefolgt sind und sich unserem Antrag angeschlossen haben. Rot und Schwarz, also die Sozialdemokratie und die Österreichische Volks­partei, konnten sich davon aber nicht überzeugen lassen – ich möchte ja fast versuchen, das positiv zu formulieren –, denn am Anfang hat man uns Freiheitlichen nicht einmal die Chance geben wollen, den Antrag inhaltlich zu thematisieren, sondern wollte ihn gleich vertagen.

Deswegen möchte ich es so halten, wie ich es im Ausschuss wortwörtlich angekündigt habe: Ich werde seitens der freiheitlichen Fraktion bei diesem Thema nicht locker­lassen. Ich werde meinen Finger auch im Namen der freiheitlichen Fraktion immer in diese Wunde in unserem Strafgesetzbuch legen, solange es keine entsprechende Verbesserung dieser Regelung gibt, die es nach wie vor und auch in Zukunft möglich macht, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter in den Bereichen der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen trotz Verurteilung nach einer gewissen Zeit wieder tätig werden können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Werte Damen und Herren, Frauen-, Mädchen- und Kinderschutz fängt vor der eigenen Haustüre an. Seien wir uns dieser Verantwortung bewusst und handeln wir danach! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


17.17.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was uns da an Gräueltaten gegen Frauen und Mädchen aus Indien über die Medien erreicht, ist nur die Spitze des Eisberges an tagtäglichen Grausamkeiten, die eben nicht das Licht der medialen Öffentlichkeit erblicken. Da dürfen wir keinesfalls abstumpfen und auch nicht müde werden, bei jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuschauen und Maßnahmen einzufordern – auf bilateraler, multilateraler Ebene, wo immer man tätig ist. Bei Delegationen immer wieder eine funktionierende Justiz, die Straftaten konsequent verfolgt, und natürlich auch entsprechende Gesetze, die gegen alltägliche Diskriminierungen ein Unrechtsbewusstsein schaffen, zu thematisieren ist ein Gebot der Stunde! (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

In diesem Bereich ist tatsächlich auch in Österreich einiges zu tun. Jetzt ist aber auch einiges schon in Aussicht gestellt, etwa die Neufassung des Vergewaltigungs­paragraphen oder eine Bestimmung zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Da


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