zumindest nicht wiederholt wird. Wir werden uns nicht in jeder Einschätzung gleich einig sein, aber manches, vielleicht sogar vieles, in Übereinstimmung soll sich nicht mehr wiederholen – auch ohne Zuschreibung von dem, was man vielleicht Schuld nennt. Verantwortungsfragen werden sich natürlich stellen.
Ich bin durchaus zuversichtlich, dass da etwas in die Richtung geschieht, beziehungsweise wissen wir zumindest von vielen Abgeordneten von den Oppositionsparteien, vermutlich auch von den Regierungsparteien, worauf es ankommt: natürlich auf die Vertiefung der Aufklärung in den Institutionen, die ja zur Aufsicht herangezogen werden. Perfekt ist nie etwas auf der Welt – bloß kein Missverständnis –, aber würden, auch im Sinne dessen, was wir beziehungsweise VorgängerInnen von uns eingerichtet haben, mit den Aufgaben der Nationalbank, erst recht mit der erst 2001 begründeten und 2002 installierten Finanzmarktaufsicht, die zusätzlich zur Nationalbank dazugekommen ist, würden die alle so funktionieren, wie sie sollten, oder hätten wir alle Gesetze immer richtig gemacht, damit sie die richtigen Instrumente in der Hand haben, dann dürfte es idealtypischerweise ja gar nie zu dem kommen, was wir jetzt untersuchen.
Da mag es mehrere Brüche geben, dort ist hinzuschauen. Ich füge noch einmal hinzu – mittlerweile mit weniger Argwohn –, dass selbst der nicht so gut beleumundete Banken-Untersuchungsausschuss, der doch einige Jahre zurückliegt, bei allen Divergenzen in der Folge dazu geführt hat, dass wir Gesetze wie das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz und Ähnliches mehr gemeinsam, ich glaube, sogar einstimmig, verbessert haben, obwohl es damals besonders konfliktorientiert und schwierig war. Das wird auch hier gelingen.
Ich schließe diesen ersten Punkt damit ab, dass das auch sinnvoll und notwendig ist, weil den Institutionen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht in der Zukunft aufgrund europäischer Regeln, die wir hier übernommen und erst vor wenigen Monaten, zu Jahresende 2014, beschlossen haben, eine eminent wichtige Aufgabe zukommt.
Also sollen sie gescheit funktionieren. Und das hat sehr viel mit dem zu tun, Fehler zu vermeiden, die bis jetzt offenkundig sind und die wir halt dann noch vertiefend aufzuklären haben, insbesondere was die Zusammenarbeit der beiden Institutionen betrifft.
Wir haben da leider keine Brücke der Zusammenarbeit vor uns, wir haben das schon 2007 entlang des BAWAG-Skandals gesehen. Aber auch bei der Hypo – ich glaube, das darf man schon vorwegnehmen – wird sich herausstellen – Griss-Bericht, Rechnungshof-Rohbericht, einige kennen ihn ja schon –, dass das keine Brückenfunktion war, die da ausgeübt wurde, sondern da waren Gräben und Löcher. Sonst wäre es ja nicht zu erklären, dass in der Nationalbank als vor Ort untersuchender Behörde durchaus einiges Wissen über den Zustand der Hypo da war, aber jene Behörde, die laut Finanzmarktaufsichtsbestimmungen und Bankwesengesetz Instrumente des Einschreitens hätte, nicht oder nicht ausreichend oder zu spät eingeschritten ist.
Das ist evident, das werden wir noch vertiefen. Wenn wir da etwas weiterbringen, dann haben wir für die Zukunft sehr, sehr viel geleistet. Ich weiß, das ist alles sehr abstrakt, ich habe mir trotzdem erlaubt, das jetzt anzusprechen, weil ich damit auch zum Ausdruck bringen will, dass auch die mühsame Arbeit des Vertiefens hier sehr viel bringen kann. Das bringt vielleicht am allermeisten und ist am wenigsten spektakulär. Das bin ich bereit zu prognostizieren oder einzugestehen, wenn Sie so wollen. Das ist auch ein Appell dahin gehend, dass man nicht in erster Linie auf die billigen Punkte schaut, wenn es um langfristige Sachen geht.
Zweitens: Motive, Interessen, Hintergründe. Frau Dr. Griss hat es gesagt, es war ja nicht einmal ihr Anliegen, ihr Ansatz, das aufzuklären. Wir sollten das schon tun. Manche Medien haben geschrieben, der Untersuchungsausschuss wird jetzt schön
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