ich. Allerdings habe ich über mehrere Jahre diese Untersuchungsausschussreform verhandelt und mir zumindest in diesem Bereich wahrscheinlich einiges an Wissen angeeignet. Ich finde es schon bemerkenswert, weil relativ simpel ist, worum es in der österreichischen Gesetzgebung geht, nämlich um die Vollziehung des Bundes – übrigens im Unterschied zu Deutschland, wo es wesentlich breitere Formulierungen gibt, was ein Untersuchungsgegenstand bei einem Untersuchungsausschuss sein kann. Die sind nicht so eingeschränkt.
Aber wenn das so ist – und darauf haben wir uns verständigt –, dann war es einer der Erfolge, dass wir schon in der Verfahrensordnung festgehalten haben, dass alle Behörden alle Unterlagen zu liefern haben. So, und jetzt ist die Frage: Was ist eine Behörde? Was ist ein Organ? Und wo ist hoheitliche Verwaltung zuständig?
Der Punkt – das kann man jetzt dreimal ablehnen, aber da sind Sie eben der Einzige, der das anders sieht –, dass die Hypo kein Organ ist, dass die Hypo keine Behörde ist, ist ja ... (Zwischenruf des Abg. Hable.) – Wie bitte? (Abg. Hable: Das ist schon klar, aber ...!)
Aber es ist doch völlig absurd, dass ich mit einer Frage, die völlig eindeutig ist, nämlich dass die Hypo als Hypo nicht aktenvorlagepflichtig ist – es gibt ja einen Einzigen in der Republik, der das anders sieht, und das sind Sie; das behauptet ja niemand, dass es drinnen ist, (Abg. Strolz: Ich auch! Schon zwei sind es!) – Ja, der Strolz auch, zwei! Das ist damit juristisch nicht viel besser. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)
Der Punkt ist ja, dass man trennen muss zwischen den Dingen, die juristisch erzwingbar sind – die juristisch erzwingbaren sind das, was man dann auch durch ein Minderheitsrecht einfordern kann –, und den Dingen, für die man ein anderes Prozedere finden muss, um zu Akten zu kommen.
Jetzt können wir vielleicht einmal eher sinnvollerweise diskutieren, über welche Formen von Behördenversagen man auch zu Akten der Hypo kommt. Das wird dann Herr Kollege Kogler in aller Ausführlichkeit versuchen, wenn es hier kein Entgegenkommen der Regierungsparteien gibt, was Freiwilligkeit betrifft. Selbstverständlich gibt es die Frage, wo die Versäumnisse der Aufsicht stattgefunden haben, über welche Dokumente das stattgefunden hat. Über diesen Hebel bekommt man dann natürlich auch diese Akten. Aber grundsätzlich ist die Hypo mit Sicherheit weder eine Behörde noch ein Organ, das war relativ simpel zu verstehen.
Die Übung, die wir jetzt haben, ist: Wie finden wir eine Lösung, dass wir für die Bereiche, wo es keinen Anspruch gibt, ein Prozedere finden, mit dem man trotzdem herantritt und sagt, eigentlich wäre es sinnvoll, wenn sie liefern? – Kollege Krainer zeigt kein Nein an, sondern nickt eher zustimmend. Auch von der ÖVP hört man das. Das ist eigentlich die Aufgabe, die wir jetzt haben.
Aber da muss man klar trennen zwischen dem, was Grundlage der Gesetzgebung ist. Insofern haben wir dann auch diesem Antrag zugestimmt. Übrigens unterscheiden sich die neun Seiten und die eine Seite nicht so stark voneinander, weil ja bei den neun Seiten immer gestanden ist, was insbesondere noch geliefert werden sollte. Hätte man ... (Abg. Hable: ... das Unterscheidende!) Was ist unterscheidend? (Abg. Hable: Die Überschriften!) Ja, natürlich! Deswegen muss dort trotzdem geliefert werden. Wir haben ja das Minderheitsrecht, jederzeit zusätzliche Akten anzufordern, die nicht geliefert werden.
Ich kann diese Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Und um es offen zu sagen: Natürlich ist in den Antrag einiges hineingekommen, weil die NEOS das auch gefordert haben. Wir haben gesagt, wir schreiben es hinein, aber es war schon von Anfang an klar, dass es auf rechtlicher Basis nicht durchzusetzen sein wird. Die Frage des
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