einige Redner vor mir, natürlich auch schon aufzählen, was das Ergebnis sein wird, wer wo versagt hat. Stattdessen versuchen wir, dort sehr unvoreingenommen hineinzugehen und uns einfach aufgrund der Aktenlage, die wir ja alle das erste Mal authentisch vor uns haben werden, und aufgrund der Auskunftspersonen ein Bild zu machen.
Wir wollen hier natürlich nicht eine rechtliche Verantwortung klären, weil wir dafür nicht zuständig sind – dafür gibt es Gerichte, dafür gibt es Staatsanwälte –, sondern uns geht es einerseits um die politische Verantwortung und andererseits natürlich um strukturelle Fehler, um Systemfehler. Das heißt: Wie funktioniert die Aufsicht? Müssen wir an der Aufsicht etwas ändern? – Das heißt, was wir hier machen und auch gemacht haben, ist: Wir haben die Finanzmarktaufsicht eingerichtet, unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen hier im Haus, haben dann im Untersuchungsausschuss 2007 gesehen, da gibt es Schwächen – ich glaube, das haben damals alle Parteien gesehen –, und haben ein halbes, dreiviertel Jahr später hier die Aufsichtsreform beschlossen. Ich glaube, wir haben die Aufsicht besser gemacht.
Jetzt können wir uns anschauen, auch wieder in der Praxis: Wie funktioniert die Aufsicht heute? Wo gibt es eventuellen Nachbesserungsbedarf? Das ist eigentlich die Kernaufgabe des Untersuchungsausschusses, auch für uns als Gesetzgebung: Wo müssen wir aktiv werden, um so etwas wie die Hypo ein zweites Mal zu verhindern?
Ich glaube nicht, dass die Hypo heute noch einmal entstehen könnte, und zwar aus rein politischen Gründen. Aber wir müssen natürlich auch schauen, ob es rechtliche Schritte gibt, die wir setzen müssen, um so etwas zu verhindern. Ich glaube, dass niemand hier in diesem Saal der Meinung ist, es wäre besonders toll, noch einmal ein Hypo-Desaster oder etwas Ähnliches wie die Hypo zu haben.
Das Dritte, was ich sagen wollte, betrifft das, was es in der Vergangenheit an Streitereien zwischen Fraktionen im Rahmen von Untersuchungsausschüssen gegeben hat, wie etwa: Welche Akten müssen geliefert werden? Welche Auskunftspersonen müssen kommen? Wann ist das Ende des Untersuchungsausschusses? – Diese Streitereien kann es nicht mehr geben, weil diese Fragen an und für sich schon geklärt sind. Jeder weiß, wie lang er dauert, nämlich 12 Monate, und eventuell kann eine Minderheit sagen, 15 Monate. (Abg. Lichtenecker: Oder 18 Monate!) Das heißt, jeder weiß, in 15 Monaten ist es aus. Es gibt auch keine Diskussion darüber.
Die zweite Frage ist: Es gibt das Minderheitsrecht, hier Personen zu laden. Das heißt, man muss auch sagen, der gesamte Untersuchungsausschuss steht unter einem neuen Motto, frei nach Wolfgang Ambros: „A jeda gheat zu ana Minderheit“. Es gibt hier zumindest drei Minderheiten. Die SPÖ ist eine Minderheit mit fünf Abgeordneten im Untersuchungsausschuss; die ÖVP ist eine Minderheit mit fünf Abgeordneten im Untersuchungsausschuss; und es gibt noch eine dritte Minderheit, das ist die FPÖ plus einer der anderen Parteien. Das sind die drei Minderheiten, die es gibt. Das kann FPÖ/Grün oder jede andere Kombination sein. Das sind die drei Minderheiten. Es gibt fast nichts, wo man eine Mehrheit braucht.
Wir brauchen wie immer Konsens im Haus bei der Frage, wann wir uns treffen, wie lange wir uns treffen et cetera, aber das ist nichts Neues im Parlament. Jede Sitzung muss im Konsens, jede Tagesordnung muss im Konsens passieren. Aber es gibt keine oder de facto kaum noch Mehrheitsentscheidungen.
Eine der wenigen Mehrheitsentscheidungen, die es jetzt gegeben hat, war eben dieser grundsätzliche Beweisbeschluss. Ich glaube, das hat Kollege Brosz schon relativ klar dargelegt: Aufgabe ist es, die Ämter und Behörden zu nennen – das ist der Auftrag an den Geschäftsordnungsausschuss –, die in einem Zusammenhang stehen. Da kann
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