Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 229

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man sich jetzt natürlich lustig machen: Wieso ist das Gesundheitsministerium dabei? (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Es waren drei oder vier Bundesministerien drin; wir wissen nicht: Gibt es ein fünftes oder ein sechstes? – Daher haben wir gesagt: Schreiben wir einfach alle rein nach Bundesministeriengesetz! Wir wissen nicht, ob das Wirtschaftsministerium Akten hat, ob das Innenministerium welche hat, das wissen wir nicht. Wir wissen, das BMF hat ganz sicher welche – der Finanzminister ist schon hier –, ganz sicher hat sie auch das Bundeskanzleramt. Aber wir wissen nicht, ob das Außenministerium oder andere welche haben. Das wissen wir nicht, deshalb haben wir gesagt: Schreiben wir einfach alle rein!

Es ist nicht Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses, andere, die nicht liefern müssen, zu benennen oder aufzufordern, sondern es gibt die Instrumentarien, dass die Minderheit – also jede der drei Minderheiten, die ich vorhin aufgezählt habe – Akten anfordern kann: direkt und indirekt. Das ist in der Bundesverfassung und in der Ver­fahrensordnung geregelt. Darüber werden wir gar nicht streiten müssen, sondern es hat jede Minderheit alle Instrumente, die sie braucht, um an alle Akten und Unterlagen zu kommen und alle Personen vorladen zu können, die sie als notwendig erachtet.

Insofern hoffe ich, dass es in diesen Fragen gar keine Streitereien mehr geben kann, weil ohnehin jede dieser drei Minderheiten alles machen kann, was sie für richtig hält – natürlich im Rahmen der Gesetze. Aber die Möglichkeiten, die Instrumente haben alle.

Eine letzte Frage ist: Was kann der Untersuchungsausschuss leisten? – Da halte ich die Frage, ob er einen Beitrag leisten, ob er Argumente liefern kann für eine Insol­venzlösung oder dergleichen, für absurd. Wir sind ein politisches Haus, wir können politische Argumente geben. Einerseits können wir selber politische Argumente geben – die spielen nur keine Rolle, sondern es kann ja nur um juristische Argumente gehen bei der Frage, wie ich mit Gläubigern umgehe, und nicht um politische.

Das Einzige, was wir noch machen können, ist natürlich, juristische Werkzeuge in die Hand zu geben, weil wir hier eben Gesetze machen. Das haben wir aber schon erledigt, glaube ich, denn wir haben ja im letzten Jahr die Instrumente wesentlich ausgeweitet, wie die Exekutive mit Problembanken, mit dem Insolvenzrecht und dergleichen umgehen kann. Insofern haben wir, glaube ich, was das betrifft, unsere Arbeit getan.

Was der Untersuchungsausschuss leisten kann und muss, betrifft politische Verant­wortung und Fragen wie: Gibt es strukturelle, gibt es gesetzliche Schwächen in diesem Land? – Dann finden wir diese, ziehen daraus die Schlüsse und ändern entsprechend die Gesetze, wenn es sich als notwendig erweist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist, wie gesagt, eingesetzt.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

18.12.0114. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (458 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Tele-


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