Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 230

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kombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bun­des­ge­setz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanz­marktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (485 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 14. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Schelling.

Zu Wort gemeldet und schon am Rednerpult ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


18.12.30

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Tagesordnungspunkt ist die Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB GesmbH, von der Regierung groß angekündigt als strategische Neuausrichtung der Bundesbeteiligungen und Koordinierung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Ich muss Ihnen leider sagen, davon sehe ich überhaupt nichts. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Ich sehe eine Kompromisslösung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, zu dem die Regierung offensichtlich in der Lage ist. Der ist in dem Fall eine Abkehr von der eingeleiteten Entpolitisierung, wieder zurück zu einer völligen Verpolitisierung, allein durch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit be­schränk­ter Haftung.

Man verzichtet auf den Aufsichtsrat. Die Rolle des Aufsichtsrats ist ja zweierlei, nämlich zum einen die Kontrolle des Vorstands und zum anderen – was wenige wissen: auch gleich wichtig – die Mitwirkung mit Expertise an der strategischen Entwicklung des Unternehmens. Darauf verzichtet man völlig.

Die GesmbH bringt auch die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Ge­schäfts­führung über das Weisungsrecht, also eine direkte Einmischung in das Tagesgeschäft. Das hat mit strategischem Gesamtkonzept wenig zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt auch keine Kriterien für die Qualität der Geschäftsführung. Da kann man allerdings sagen, das braucht es eigentlich auch gar nicht, weil der Geschäftsführer, der sich hier – und da sind wir wieder in Österreich – „Generalsekretär“ nennen darf, ohnehin reiner Befehlsempfänger ist, wenn man sich den § 6 Abs. 2 des Entwurfes anschaut.

Gut aus unserer Sicht ist grundsätzlich die neue Möglichkeit, die Option, auch Anteile zusätzlich zu erwerben. Nicht in Ordnung ist aus unserer Sicht, dass die Übertragung von Beteiligungen auf die ÖBIB nunmehr auch durch reinen Beschluss der Bun­des­regierung stattfinden kann und nicht wie bisher durch Bundesgesetz. Das heißt, hier geht der gesamte Prozess am Parlament vorbei.

Der Kern dieses neuen Gesetzes – und da sind wir wieder beim kleinsten gemein­samen Nenner – ist das Nominierungskomitee, proporzmäßig rot-schwarz besetzt mit Steßl, Geyer, Mahrer, Leitner. Ausschließliche Aufgabe ist, Posten zu verteilen, zahl­reiche Aufsichtsratsposten für Freunde.

Das verstehen wir nicht unter einer strategischen Neuausrichtung, die ja in die Rich­tung Daseinsvorsorge, kritische Infrastruktur gehen sollte. Wir vermissen hier eine klare strategische Linie: Was darf aus Staatssicht nicht versilbert werden?

Es gibt etwas Ähnliches im Bereich der Energie, des Verbundes. Das vermissen wir im Bereich der Straße, der Post, der Telekommunikation, des Schienenverkehrs, der Luft­raum­überwachung und von Grund und Boden. Da hätte sich hier eine schöne


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