Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 291

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Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße den Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Dr. Moser.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


21.08.28

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rech­nungshofpräsident! Werte Damen und Kollegen! Ich möchte mich zu den heute zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden Rechnungshofberichten im Besonderen zur finanziellen Berichtigung im Agrarbereich äußern. Viele von Ihnen, die nicht im Rechnungshofausschuss sind, wissen das vielleicht nicht: Es geht um die Grund­flächen, die zu viel angegeben wurden zur Abrechnung von Förderungsmitteln im Bereich EU, aber auch landesintern. Die Kernkritik des Rechnungshofes geht dahin, dass bei einem der drei Hauptakteure des integrierten Verwaltungs- und Kontroll­systems, kurz InVeKoS, die Landwirtschaftskammer als Interessenvertretung der Bauern quasi behördliche Aufgaben erfüllt hat und damit ein negativer Kompetenz­konflikt aufgetreten ist.

Um es ein bisschen deutlicher zu machen, zitiere ich aus der Kurzzusammenfassung des Rechnungshofberichtes:

 „Die AMA informierte die Landwirtschaftskammern nur mangelhaft über die deren Zuständigkeitsbereich betreffenden quantitativen Ergebnisse der Vor–Ort–Kontrollen. ()

Der Landwirt handelte in gutem Glauben, wenn er das Flächenergebnis der Vor–Ort–Kontrolle unverändert in seinen Mehrfachantrag übernahm, und war somit keiner Sanktionsgefahr mehr ausgesetzt. ()

Bescheide bzw. Mitteilungen der AMA an die Landwirte waren insoweit teilweise schwer verständlich und nicht selbsterklärend, als aus ihnen nicht schlüssig jene Fläche hervorging, auf die sich das jeweilige Schreiben bezog.“

Meine Damen und Herren! Warum zitiere ich das? – Ich kenne die Problematik der Bergbauern und habe auch ihre Wut erlebt, als die ersten Pressemeldungen über den Äther und die Printmedien gekommen sind, dass sie hier zu Unrecht Angaben gemacht hätten, und sie, wie sie es empfunden haben, zu Unrecht kriminalisiert wurden. Es gab fahrlässiges Verhalten, aber nicht von den Bergbauern, sondern von, wie der Rech­nungshof es herausgearbeitet hat, den zwischengeschalteten Stellen. (Abg. Doppler: Genau!)

Der Rechnungshof stellt eindeutig klar, dass die Bauern, die um eine Förderung angesucht haben, gar nicht wussten, welche rechtlichen Konsequenzen ihre Unter­schrift hat. Daher freut es mich, dass dieser Rechnungshofbericht auch einen Beitrag dazu geleistet hat, dass unsere Almbauern entkriminalisiert werden, denn die Antwort des Rechnungshofes auf die Schuldfrage, die erfreulicherweise auch gestellt wurde, ist klar: Die Almbauern trifft keine Schuld.

Es ist auch erfreulich, dass der Herr Minister im Ausschuss klargelegt hat, welche Maß­nahmen gesetzt werden sollen, dass solche Probleme in Zukunft nicht mehr vorkommen. – Sie kennen die Problematik mit der Digitalisierung et cetera.

 


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