Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 294

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Kammern selbst. Und wie sie das tun und wann sie das tun und wer das tut, das ist nicht geklärt oder das geht nicht klar aus dem Gesetz hervor – was in der Vergan­genheit zu sehr kreativen Interpretationen geführt hat.

Ich glaube, es war 2010 oder 2011, dass die Wirtschaftskammer Steiermark einen Rechnungshofbericht kommentiert und die Kommentierungen vor der Veröffentlichung nicht kenntlich gemacht hat. Es gibt immer wieder Verzögerungen. Auch die Frage, was eigentlich eine Veröffentlichung ist, ist nicht klar: Wenn ich den irgendwo auflege, ist das auch eine Veröffentlichung? – Das ist fraglich.

Der Rechnungshof hat nach diesen besonders kreativen Auslegungen dann be­schlossen und verlautbart, dass er in Zukunft selber veröffentlichen wird, er kann das allerdings erst tun, nachdem die Kammern selber bekanntgegeben haben, dass sie veröffentlicht haben. Wenn die Kammern aber nicht veröffentlichen, wenn sie es nicht bekannt geben, dann wird auch der Bericht nicht veröffentlicht. Das ist eigentlich ein ziemlich untragbarer Zustand.

Wir sind der Meinung, dass diese Sonderregelung abgeschafft werden muss. Wir sind auch der Meinung, dass sich die Kammern nicht länger entziehen können sollen, was ihre ausgelagerten Gesellschaften und Unternehmen betrifft. Da kommt nämlich immer die Argumentation, dass das von der Prüfpflicht nicht umfasst wäre.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, mit dem die Prüftätigkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen an die sonst übliche Prüfpraxis angeglichen und damit die uneingeschränkte Veröffentlichung von Prüfberichten über Kammern durch den Rechnungshof zeitgleich mit der Fertigstellung der Berichte sichergestellt wird.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine rechtliche Klarstellung vorzulegen, wonach sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften bezieht, die von Kammern beherrscht werden.“

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Das ist die eine Sache bezüglich der Kammern. Ich möchte noch zwei weitere Punkte ansprechen, die in Bezug auf den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes auffällig sind. Ein Punkt betrifft die finanziellen Auswirkungen, die bei Gesetzen immer beschrieben werden sollten: Es ist sehr auffallend, dass ausgerechnet das Finanzministerium da besonders säumig ist.

Der zweite Punkt ist, dass bei 10 Prozent der Nachfrageverfahren nicht einmal mehr geantwortet wird. Das ist eigentlich eine ziemliche Missachtung des Parlaments. Es bleibt also auch für das Jahr 2015 genügend Arbeit übrig, was die parlamentarische


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