Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 295

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Kontrolle betrifft. Wir werden da sicher Nachschärfungen machen müssen. Jedenfalls vielen Dank für die Arbeit. (Beifall bei den Grünen.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

betreffend Rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16 (III-128/488 d.B.)

Begründung

Laut Bundesverfassung hat der Rechnungshof die Aufgabe, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen zu prüfen. Der Artikel 127 b B-VG legt fest, dass der Bericht nach Vorlage an den Vertretungskörper zu veröffentlichen ist, bleibt aber unklar bei der Frage wann, in welcher Form und durch wen. Im Rechnungshofgesetz wird diese Frage teilweise beantwortet, dass nämlich der Vorsitzende des Vertre­tungskörpers die Veröffentlichung zu veranlassen habe. Die Frage der Form und des Zeitpunkts wird auch hier nicht geklärt.

Dadurch entsteht die unbefriedigende Situation, dass Berichte nicht der Allgemeinheit, sondern nur einem kleinen Kreis bekannt gemacht werden, dass die Veröffentlichung teilweise nicht vollständig oder auch verzerrt erfolgt und dass oft Jahre bis zur Veröf­fentlichung vergehen.

Die Kammern nehmen innerhalb der Prüftätigkeit des Rechnungshofs eine Sonderrolle ein, die anderen selbständigen Körperschaften, etwa den Sozialversicherungen, der Hochschülerschaft oder den Parteiakademien nicht gewährt wird. Dies ist nicht gerechtfertigt, da die Kammern über das Statut der Pflichtmitgliedschaft vom Staat privi­legiert sind und überdies teilweise in der Verfassung verankert und abgesichert sind. Diese Sonderstellung ist gleichzeitig eine Verpflichtung zu Transparenz und Offenheit.

Die Kammern vertreten überdies mehrfach die Meinung, dass Unternehmen, in die sie Tätigkeiten auslagern und deren Anteile sie besitzen, nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Das schafft vor allem beim Vollzug des Medientransparenzgesetzes Lücken, die vom Gesetzgeber nicht gewollt waren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, mit dem die Prüftätigkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der gesetzlichen


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