Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 296

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beruflichen Vertretungen an die sonst übliche Prüfpraxis angeglichen und damit die uneingeschränkte Veröffentlichung von Prüfberichten über Kammern durch den Rechnungshof zeitgleich mit der Fertigstellung der Berichte sichergestellt wird.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine rechtliche Klarstellung vorzulegen, wonach sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften bezieht, die von Kammern beherrscht werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Ich stelle Ihnen 5 Minuten ein und mache Sie darauf aufmerksam, dass das auch die Restredezeit Ihrer Fraktion ist. – Bitte.

 


21.21.07

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln heute die Rechnungshofberichte wieder einmal zu später Stunde, wobei drei Berichte in diesem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind.

Zu Beginn möchte ich dem Rechnungshofpräsidenten und seinem Team meinen Dank für die hervorragenden Berichte aussprechen. (Beifall der Abg. Dietrich.) Zudem richte ich an alle Fraktionen die Bitte, dass wir in der Präsidiale wieder einmal überein­kommen, die Rechnungshofberichte etwas früher zu diskutieren. Schließlich geht es um das Steuergeld, und das interessiert ja auch alle Österreicherinnen und Öster­reicher, die vielleicht zu dieser späten Stunde nicht mehr zusehen.

Ich möchte nun im Folgenden auf drei Bereiche eingehen, nämlich auf die finanziellen Berichtigungen im Agrarbereich, die Öffentlichkeitsarbeit des Lebensministeriums und den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes.

Auf die finanziellen Berichtigungen im Agrarbereich sind einige Vorredner schon eingegangen. Ich möchte dabei noch einige Punkte hervorheben. Zum einen möchte ich noch einmal klar das Versagen der Verwaltungskette von Ministerium, AMA und Landwirtschaftskammer ansprechen, die den Bäuerinnen und Bauern keine Hilfe waren, sondern sie falsch beraten haben – vor allem bei der Almflächenförderung –, sich dann aber quasi abputzen, und es gibt keine Zuständigkeit, wie der Rechnungs­hofbericht klar feststellt.

Explizit möchte ich auch die unglückliche Aussage des Ministers im Ausschuss vorbringen, wo er gesagt hat, dass die Klärung der Schuldfrage nicht relevant sei. Es mag schon sein, dass diese für ihn nicht relevant ist, aber ich glaube schon, dass es für die Bäuerinnen und Bauern sehr relevant ist, wer an dieser misslichen Lage schuld ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Schließlich brauchen die Bäuerinnen und Bauern auch Rechtssicherheit, das müssen sie sich erwarten können. Der Herr Minister sollte dabei nicht nur hinter den angeführten Institutionen – der AMA, seinem Ministerium und der Landwirtschafts­kammer – stehen, sondern auch hinter den Bäuerinnen und Bauern, für die er als zuständiger Minister tätig sein sollte.

Wie bereits erwähnt wurden diesbezüglich 37 Empfehlungen vom Rechnungshof abge­geben, 31 Empfehlungen wurden umgesetzt. Es gibt da aber auch, wie der Herr Rechnungshofpräsident uns im Ausschuss angekündigt hat, eine Follow-up-Über­prüfung, und eine solche erachte ich gerade in diesem Bereich als sehr wichtig und sinnvoll.

 


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