Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung / Seite 33

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eines Landes gibt, all die Abschätzungen, die hier erforderlich sind, sind nicht von einem, der sich etwas ausdenkt, zu beurteilen, sondern von einer Gruppe jener, die im Auftrag der Republik die Verantwortung haben und auch tragen.

Am 1. März hat der Finanzminister der Finanzmarktaufsicht mitgeteilt, dass der Eigen­tümer der HETA nicht bereit ist, weitere kapital- und liquiditätsstärkende Maßnahmen zu setzen. Die Finanzmarktaufsicht in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde hat daraufhin – auch auf Basis eines Gutachtens der Oesterreichischen Nationalbank – ein Abwicklungsverfahren nach dem in diesem Haus beschlossenen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, das BaSAG, eingeleitet.

Der Finanzminister hat dieser Maßnahme der Finanzmarktaufsicht zugestimmt, und die Bundesregierung hat diese Entscheidung des Finanzministers am selben Tag – nur wenige Stunden später – in einer Sitzung des Ministerrates zustimmend zur Kenntnis genommen. Es war eine vertrauliche Sitzung, um im Vorfeld bei der Einladung die hier notwendigen Abläufe nicht zu stören oder gar im negativen Sinn zu beeinflussen. Es gab aber eine Sitzung, die unmittelbar danach stattgefunden hat, in der der Herr Finanzminister auch seine Darstellung und seinen Ministerratsvortrag, der ja öffentlich ist, den Sie kennen, vorgelegt hat. Der Herr Finanzminister ist in diesen Tagen den anderen Regierungsmitgliedern und auch mir Rede und Antwort gestanden, um diese Vorgangsweise zu erläutern und zu erklären.

Damit kann die Frage, die mir einige aus diesem Haus gestellt haben, nämlich ob ich den Weg des Finanzministers und damit der gesamten Regierung mittrage, durch diesen Beschluss hier eindeutig mit Ja beantwortet werden.

Schon im Juli 2014 wurde mit dem Hypo-Sondergesetz die Grundlage für eine Abbau­einheit geschaffen. Die Hypo legte am 30. Oktober 2014 ihre Bankkonzession zurück und wird seither, wie Sie wissen, als Abbaueinheit unter dem Namen HETA Asset Resolution AG geführt.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Republik bereits 4,35 Milliarden € Steuergeld in Form von Kapitalzuschüssen und 1,2 Milliarden in Form von Garantien für die Hypo Alpe-Adria aufwenden müssen.

Demgegenüber stehen aus diesem Sektor – um das nicht unerwähnt zu lassen, weil die Bankenvertreter uns als Regierung regelmäßig öffentlich kritisieren für die höchste Bankenabgabe in Europa –, der natürlich Interesse an der Stabilität des Finanzsektors der Republik hat – das ist ja keine Schuldzuweisung an eine andere Bank, sondern Interesse an der Stabilität –, in Summe 5,1 Milliarden € Einnahmen aus dem Banken­paket und der Bankenabgabe. Ich wollte das gegenüberstellen, um hier deutlich zu machen: Wir haben die höchste Bankenabgabe in Europa, gemessen an der Bevöl­kerung und an unserer Größe.

Im Dezember 2014 wurde hier im Nationalrat das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken beschlossen. Die Grundlage für dieses Gesetz – auch das muss erwähnt werden, wenn wir oft über Europa und europäische Richtlinien und die Bankenunion diskutieren, mit allen Vor- und Nachteilen –, das hier in diesem Haus für Österreich beschlossen wurde, ist eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union, deren wesentliches Ziel es ist, die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler von den Kosten für die Abwicklung einer Bank zu entlasten.

Erst diese europäische Grundlage, die wir zügig umsetzen, hat in Österreich die Möglichkeit einer Abwicklung in der Form, wie wir sie jetzt gewählt haben, ermöglicht.

Auf dieser Rechtsgrundlage kann nun die Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde im öffentlichen Interesse Maßnahmen und auch eine Beteiligung der Gläubiger anord­nen.

 


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