Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung / Seite 75

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Rahmen des in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurfes vorgesehen war, minimiert werden.“

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Warum das jetzt so wichtig ist, kann ich leider nicht ausführen, weil das Lämpchen schon blinkt, aber natürlich wird nach wie vor spekuliert. Es ist auch die Spekulation mit Schweizer-Franken-Krediten nichts anderes als ein Am-Casino-Tisch-Sitzen, mit den Mitteln der Steuerzahler, und da wünsche ich mir wirklich bundeseinheitliche Rege­lungen, ein klares Bekenntnis, dass mit Steuergeld nicht spekuliert wird.

Ein anderer Hebel – da haben wir schon zig Anträge eingebracht –, den ich für ganz, ganz wesentlich halte, wäre natürlich, über die Frage der Parteienförderung zu reden. Der Schwanz wird so lange mit dem Hund wedeln, solange die Landesparteien durch die Parteienfinanzierung gegenüber dem Bund üppigst ausgestattet werden. 22 € ist da der Korridor, das wird beispielsweise in Wien mehr als ausgeschöpft und letztlich auch noch valorisiert. Das ist einfach falsch! Das ist nicht Verantwortungsföderalismus, das ist Spendierföderalismus. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Mag. Meinl-Reisinger soeben verlesenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Länder

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundeskanzlers gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR zur Abwicklung der Hypo Abbaubank HETA

Österreich ist Garantie-Europameister. In keinem anderen EU-Land sind nämlich die Staatshaftungen höher als in Österreich. Laut aktuellen Daten von Eurostat und Statistik Austria weist Österreich mit 35,01 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) den mit Abstand höchsten Prozentsatz an Garantien auf. Dahinter folgen Irland mit 32 Prozent und Finnland mit 24 Prozent. Diese Haftungen für Verbindlichkeiten stellen ein erhebliches Bedrohungspotential dar, welche die ohnehin schon hohen Staatsschulden von 262 Milliarden Euro schlagartig weiter in die Höhe treiben könnten.

Insgesamt haftet die Republik Österreich mit 113 Milliarden Euro. Die Länder sind für ca. 46 Milliarden verantwortlich, die Gemeinden für 13,3 Milliarden Euro. Eigentlich wurde im Jahr 2012 den Bundesländern im Rahmen eines umfassenden Pakets zur Erfül­lung des Stabilitätspakts eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt. Dazu gehören auch Haftungsobergrenzen. Ein aktueller Rohbericht des Rechnungshofs, welcher der Presse vorliegt, legt jedoch nahe, dass eine Umgehung der existierenden Haftungs­obergrenzen in den Bundesländern gängige Praxis zu sein scheint und verweist auf diesbezügliche  Möglichkeiten gemäß geltender Rechtslage:

"Laut Rechnungshof hatten die Länder im Jahr 2012, auf das sich die Prüfung bezieht, rund 70,4 Mrd. Euro an Haftungen „draußen“. Ihre Haftungsobergrenze lag aber nur bei kumuliert 30,6 Milliarden, also der Hälfte. Alles kein Problem: Durch Kleinrechnen (Risikogewichtung) und Weglassen weisen die Länder ohnehin nur 19,4 Milliarden


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