Euro als stabilitätspaktrelevant aus. Womit offiziell keine Verletzung der Haftungsobergrenze vorliegt. Sie haben schlicht auf etwa 50 Milliarden Euro „vergessen“. In diesem Zusammenhang finden vier Bundesländer, darunter Kärnten und Wien, dass ihre Milliardenhaftungen für Banken nichts mit dem Stabilitätspakt zu tun haben. Und lassen sie einfach weg. Zwei weitere gewichten ihre Bankenhaftungen. Und lassen damit 70 bis 75 Prozent unter den Tisch fallen." Die Presse, 29.1.2015
Die grundlegende Problematik: Zwar gibt es Haftungsobergrenzen, jedoch fehlen verbindliche Regeln zur einheitlichen Berechnung der Haftungen. Seitens der Bundesregierung wurde mehrfach betont, dass es hier eine Lösung geben muss. Das ist weiters problematisch, da es nach wie vor kein Insovlenzrecht für Gebietskörperschaften bzw. Länder gibt, also nicht geklärt ist, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes nach sich zieht. Konsens gibt es hinsichtlich der Frage, dass Bund, Länder und Gemeinden insolvenzfähig sowie exekutionsfähig sind. Unklar ist, inwieweit landeseigenes Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist, da Länder - im Gegensatz zu Gemeinden - nicht explizit in der Exekutionsordnung vorkommen. § 15 Exekutionsordnung sieht vor, dass die Exekution nur hinsichtlich solcher Vermögensbestandteile bewilligt werden darf, welche ohne Beeinträchtigung öffentlicher Interessen verwendet werden können. Weiters ist auch nur für Gemeinden geregelt, wie mit Zahlungen aus dem Finanzausgleich vorzugehen ist.
Die derzeitige Situation ist höchst problematisch, da die Länder Haftungen ohne einheitliche Berechnungsgrundlage übernehmen können; so werden Obergrenzen einfach umgangen, zahlen muss jedoch der Bund. Weiters ist durch die noch ausstehende Umstellung auf ein einheitliches Rechnungswesen auf allen Ebenen nicht klar, wie hoch die Schuldenstände der Länder und und vor allem Gemeinden tatsächlich sind. Es ist wohl an der Zeit, die derzeitigen Regelungen rund um die Ausweisungen der Schuldenstände, die Obergrenzen für Haftungen sowie Insolvenz der Gebietskörperschaften insofern zu überarbeiten, dass Szenarien, wie zum Beispiel die chaotische Situation rund um die Hypo Alpe Adria, in Zukunft vermieden werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Insolvenzfähigkeit von Gebietskörperschaften
Kriterien für den Eintritt der Insolvenz
Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz
Durchführung des Insolvenzverfahrens
Möglichkeiten der Zwangsverwaltung
Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften
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