Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung / Seite 76

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Euro als stabilitätspaktrelevant aus. Womit offiziell keine Verletzung der Haftungs­obergrenze vorliegt. Sie haben schlicht auf etwa 50 Milliarden Euro „vergessen“. In diesem Zusammenhang finden vier Bundesländer, darunter Kärnten und Wien, dass ihre Milliardenhaftungen für Banken nichts mit dem Stabilitätspakt zu tun haben. Und lassen sie einfach weg. Zwei weitere gewichten ihre Bankenhaftungen. Und lassen damit 70 bis 75 Prozent unter den Tisch fallen." Die Presse, 29.1.2015

Die grundlegende Problematik: Zwar gibt es Haftungsobergrenzen, jedoch fehlen verbindliche Regeln zur einheitlichen Berechnung der Haftungen. Seitens der Bundes­regierung wurde mehrfach betont, dass es hier eine Lösung geben muss. Das ist weiters problematisch, da es nach wie vor kein Insovlenzrecht für Gebietskörper­schaften bzw. Länder gibt, also nicht geklärt ist, welche Rechtsfolgen die Zahlungs­unfähigkeit eines Bundeslandes  nach sich zieht. Konsens gibt es hinsichtlich der Frage, dass Bund, Länder und Gemeinden insolvenzfähig sowie exekutionsfähig sind. Unklar ist, inwieweit landeseigenes Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist, da Länder - im Gegensatz zu Gemeinden - nicht explizit in der Exekutionsordnung vorkommen. § 15 Exekutionsordnung sieht vor, dass die Exekution nur hinsichtlich solcher Vermögensbestandteile bewilligt werden darf, welche ohne Beeinträchtigung öffentlicher Interessen verwendet werden können. Weiters ist auch nur für Gemeinden geregelt, wie mit Zahlungen aus dem Finanzausgleich vorzugehen ist.

Die derzeitige Situation ist höchst problematisch, da die Länder Haftungen ohne ein­heitliche Berechnungsgrundlage übernehmen können; so werden Obergrenzen einfach umgangen, zahlen muss jedoch der Bund. Weiters ist durch die noch aus­stehende Umstellung auf ein einheitliches Rechnungswesen auf allen Ebenen nicht klar, wie hoch die Schuldenstände der Länder und und vor allem Gemeinden tat­sächlich sind. Es ist wohl an der Zeit, die derzeitigen Regelungen rund um die Aus­weisungen der Schuldenstände, die Obergrenzen für Haftungen sowie Insolvenz der Gebietskörper­schaften insofern zu überarbeiten, dass Szenarien, wie zum Beispiel die chaotische Situation rund um die Hypo Alpe Adria, in Zukunft vermieden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufge­fordert, umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Insolvenzfähigkeit von Gebietskörperschaften

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeiten der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften

 


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