Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung / Seite 77

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Kriteriengeleitete Definition der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörper­schaft"

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Beate Meinl-Reisinger, Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable und Kollegen betreffend Einheitliches Spekulationsverbot

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundeskanzlers gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR zur Abwicklung der Hypo Abbaubank HETA

Die ehemalige Finanzministerin Maria Fekter ist mit ihrem Versuch, ein bundesweites Spekulationsverbot in den Verfassungsrang zu heben, in der vergangenen Legislatur­periode an der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert. Wenn ein bundesweites und einheitliches Spekulationsverbot diskutiert wird, wird die mangelnde Zustimmung der Opposition seitens der Regierung gerne ins Feld geführt, um eine Debatte hierzu zu umgehen. Jedoch ist die Situation komplexer als oftmals dargestellt: Das 2013 verhandelte Spekulationsverbot sollte nicht bundeseinheitlich, sondern in Form von neun Ausführungsgesetzen umgesetzt werden. Abgesehen davon wurde seitens Op­po­sition sowie Expert_innen wiederholt kritisiert, dass die vorliegenden Regierungs­entwürfe keine konsequente Kontrolle des Spekulationsverbotes ermöglichen würden.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf das Fehlen einer einheitlichen Regelung zum Rech­nungswesen der Gebietskörperschaften, ohne die ein einheitliches Spekulationsverbot ad absurdum geführt würde. Laut Aussagen des Finanzministers im Budgetausschuss vom 12.3.2015 wird derzeit eine entsprechende Verordnung realisiert, wobei die Ver­handlungen mit den Gemeinden noch laufen. Zwar liegt diese dem Parlament noch nicht vor, jedoch ist davon auszugehen, dass die geplante Verordnung die Vorraus­setzungen für ein bundesweites Spekulationsverbot optimieren würde. Nachdem 2013 die Umsetzung eines solchen gescheitert war, setzten einige Bundesländer die getroffene 15a-Vereinbarung selbstständig in Landesgesetze um, was zur Folge hat, dass die jeweiligen Regelungen variieren und auch die seitens der Bundesregierung vorgelegten, nicht ausreichenden Bestimmungen zum Teil übernommen wurden.

Was nicht zuletzt die Causa Hypo Alpe Adria gezeigt hat, ist, dass Österreich massiven Verbesserungsbedarf hinsichtlich seiner Finanzarchitektur hat. Neben - auf Grund der fehlenden Regelungen zur Berechnung - vollkommen intransparenten und willkürlichen Haftungsobergrenzen, einer damit einhergehenden Bilanzierungswillkür durch die Bundesländer, mangelhaften Instrumenten zur Kontrolle ausgelagerter Einheiten, einem fehlenden Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, nach wie vor nicht umge­setzten einheitlichen Regelungen für das Rechnungswesen, einem undurchsichtigen Förderwesen und intransparenten Finanzierungsströmen im Rahmen des Finanzaus­gleichs ist auch das Fehlen eines bundesweites, einheitliches Spekulationsverbot ein massiver Risikofaktor, den es umgehend zu beseitigen gilt. Eine benötigte Mehrheit für ein solches Gesetz würde dann problemlos zustande kommen, wenn die Bundes­regierung Anmerkungen seitens der Opposition sowie Expert_innen in Hinblick auf eine Konkretisierung der in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwürfe berück­sichtigen würde. Dass Regelungen für Spekulationen über Ländergesetze erlas­sen werden, ist angesichts einer transparenten und einheitlichen Gebarung nicht ange­messen und fördert nur eine weitere Fragmentierung der öffentlichen Haushalts­architektur.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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