Wir haben uns vor allem auch mit dem Titel der Enquete-Kommission, nämlich mit der Würde des Menschen am Ende des Lebens, auseinandergesetzt. Diese Frage war für mich auch zentral, und ich habe sie mir in allen vier Sitzungen immer wieder selbst gestellt; neben den Hard Facts, die wir natürlich auch angesprochen haben.
Die Hard Facts betreffen vor allem – das wurde heute schon gesagt – die Umsetzung der Palliativbetreuung und Hospizbetreuung in Österreich. Wir wissen, dass in Öster-reich zirka 50 Prozent des Bedarfs an Palliativbetreuung abgedeckt sind. Da haben wir noch viel zu tun. Es stimmt, dass die Umsetzung der Palliativversorgung auch bun-desländerweise sehr unterschiedlich ist, und wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten, dass es eine flächendeckende Palliativversorgung und Hospizbetreuung gibt. Ich glaube, das ist ein Ziel, das außer Streit steht, dessen Umsetzung wir in den nächsten Wochen und Monaten angehen müssen.
Ein weiterer Hard Fact betrifft die Patientenvollmacht oder auch Vorsorgevollmacht. Auch da, geschätzte KollegInnen, geschätzte Damen und Herren, liebe ZuseherInnen, sind wir gefordert. Die Patientenverfügung und auch die Vorsorgevollmacht sind aus-gezeichnete Instrumente für das selbstbestimmte Leben, für das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens, aber sie sind in der Bevölkerung sehr wenig verankert. Nur 4 Prozent der Menschen in Österreich haben eine derartige Patientenverfügung unterschrieben, und ich glaube, dass wir da gemeinsam ansetzen müssen, um dieses Instrument der Selbstbestimmung noch viel mehr ins Bewusstsein zu bringen und auch leichter zugänglich zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Loacker.)
Die Würde des Menschen, geschätzte Damen und Herren – ich habe es vorhin schon angesprochen – ist ein Thema, das mich auch sehr beschäftigt hat: Es hat für mich vor allem mit Selbstbestimmung zu tun, es hat mit dem Erhalt der Autonomie zu tun – das hat Kollegin Mückstein auch schon angesprochen –, es hat mit der Erfüllung der individuellen Bedürfnisse der sterbenden Menschen zu tun. Wir, die Politik, müssen – und davon bin ich wirklich überzeugt – die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diese selbstbestimmte Lebensweise der Menschen auch am Ende des Lebens umgesetzt werden kann.
Die Enquete-Kommission hat die Schwächen und die Stärken aufgezeigt, die es in Österreich diesbezüglich gibt. Ich habe es vorher schon kurz angesprochen, wir müssen eine flächendeckende Palliativversorgung gewährleisten, wir müssen sicher-stellen, dass unabhängig davon, wo man wohnt, unabhängig davon, wie viel Geld man hat, jede und jeder Palliativversorgung in Anspruch nehmen kann.
Ich bin überzeugt davon, dass es notwendig sein wird, die Finanzierung – wie in den 50 Maßnahmen festgeschrieben – sicherzustellen, und da sind wir alle gefordert, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Es ist das Bundesministerium für Gesundheit gefordert, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, es sind aber auch die Länder gefordert, es sind die Sozialversicherungen gefordert, es ist der Finanzminister gefordert, im Rahmen der Finanzausgleichsver-handlungen dieses Ziel, das wir gemeinsam erarbeitet haben, das außer Streit steht, tatsächlich umzusetzen. Ansonsten, das haben wir auch während der Enquete-Kommission gesagt, sind wir mit dieser Kommission leider tatsächlich gescheitert.
Ich bin überzeugt davon, dass die Enquete-Kommission eine ganz, ganz wichtige Erfahrung für viele von uns gewesen ist. Ich bin überzeugt davon, dass sich viele von uns darüber Gedanken gemacht haben, was denn die Würde des Menschen am Ende des Lebens ist, und möchte zum Schluss noch einmal betonen, dass für mich Selbst-
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