Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 51

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Was haben wir beleuchtet? – Die Würde am Ende des Lebens. Aber was Würde am Ende des Lebens für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeutet, bleibt einfach jeder und jedem selbst überlassen, und das soll auch so sein. Genau deshalb war es so wichtig, darüber zu reden. Meiner Meinung nach ist es durch diese Enquete-Kom­mis­sion, die großes Interesse bei den Menschen hervorgerufen hat, gelungen, das Thema ein Stück weit aus der Tabuzone zu holen. Egal, ob jung oder alt, gesund oder krank, es ist einfach ein Thema, das uns alle beschäftigt.

Die Menschen wollen – meine Kollegin hat es schon ausgeführt – selbstbestimmt sterben. Das bedeutet, so wie sie ihr Leben bestreiten und bestritten haben, wollen sie es auch am Ende leben. Das hat auch der Film „Ein Augenblick Leben“, den wir von der SPÖ-Fraktion vorgeführt haben, sehr anschaulich gezeigt.

Um das zu ermöglichen, braucht es in Österreich bessere Rahmenbedingungen. Wir haben bereits vieles, bei uns ist ein Sterben in Würde möglich, aber wir brauchen einen selbstbestimmteren Zugang. Deshalb haben wir in den Empfehlungen nochmals den Fokus ganz klar auf den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin gelegt. Das bedeutet für uns auch, dass, egal, ob Menschen Geld haben oder nicht, diese Unterstützung einfach möglich sein muss.

Es ist auch so, dass die Palliativmedizin im Rahmen der Ausbildung noch nicht wirklich verankert ist, egal, ob bei den Ärztinnen und Ärzten oder im Pflegebereich. Zudem werden nicht in allen Spitälern Palliativbetten angeboten; auch mobile Teams sind noch nicht in allen Bundesländern und Regionen unterwegs. Konkret bedeutet das: Es darf einfach nicht an der Finanzierung scheitern! Es gibt über den Pflegefonds bereits jetzt die Möglichkeit, dass die Länder diese mobilen Teams anbieten.

Aus meiner Sicht ist diesbezüglich auch klar eine Aufgabenverteilung erkennbar. Wir haben den palliativmedizinischen Bereich, der über das ASVG finanziert sein sollte, und wir haben den Hospizbereich, der ganz klar Pflege und damit Ländersache ist. Es interessiert die Menschen einfach nicht, wer wofür zuständig ist. Wichtig ist, dass sie den Zugang dazu haben.

Ein weiterer Punkt, der heute auch schon erwähnt wurde – die Kollegin Musiol ist darauf eingegangen –, ist die PatientInnenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Ich vermute, dass auch hier im Raum nur die wenigsten eine solche haben. Die Menschen sind darüber sehr wenig informiert beziehungsweise informieren sich nicht vorab, sondern immer erst dann, wenn sie in der Situation stecken. Wir benötigen dafür eine Informationskampagne. Ich glaube, dass diesbezüglich bereits etwas eingeleitet worden ist, und ich weiß, dass in dieser Richtung etwas geschehen wird.

Die PatientInnenverfügung ist ganz klar auch immer ein finanzieller Faktor, da sich das viele in dieser Form nicht leisten können. Wir müssen das daher dringend so aus­bauen, dass die PatientInnenverfügung verstärkt über die PatientInnenanwaltschaften angeboten wird.

Mir als Kinder- und Jugendsprecherin besonders wichtig ist auch der Ausbau der Kinder- und Jugendhospiz. Ich durfte selbst im Rahmen eines Hospizbesuchs mit einer betroffenen Mutter reden, die am Rande ihrer Belastbarkeit und am Verzweifeln war. Wir müssen da unterstützen. Es braucht keine Extras für Kinder, aber es braucht einen besonderen Fokus, denn es geht auch um Geschwister und um die Eltern. Dabei braucht es gut ausgebildete Teams, die nicht nur stationär begleiten, sondern ambu­lant, zu Hause oder eben im Pflegezentrum.

Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass wir im Bericht einen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche gelegt haben. Wir müssen da aktiv werden: Die Kinder, ihre Ge­schwister und die Eltern brauchen diese Hilfe und Entlastung. Eine klare Forderung ist


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