Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 52

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die nach Palliativbetten in den Spitälern speziell für Kinder. Unser Plan sieht weiters vor, in jedem Bundesland Palliativ- und Hospizteams zur Verfügung zu stellen sowie vier Kinderhospize zu errichten.

Einen Wermutstropfen hatte die Enquete-Kommission für mich, nämlich dass ein Be­reich – er wurde heute bereits erwähnt – eigentlich überhaupt nicht thematisiert wurde. Es geht um Situationen, wenn Menschen wirklich verzweifelt sind und einfach nicht mehr leben können oder wollen. In einigen anderen europäischen Ländern wird und wurde das bereits diskutiert.

Ich möchte auch einen Punkt herauspicken, den wir als SPÖ-Fraktion thematisiert haben, nämlich den Bereich des assistierten Suizids. Wir kennen vielleicht oder einfach auch aus Erzählungen Menschen, die von ihren Angehörigen wissen, dass sie in die Schweiz fahren. Schon wenn sie das wissen, drohen ihnen strafrechtliche Konsequen­zen. Aus meiner Sicht ist es unfassbar, dass diese Menschen in so einer Situation dann auch noch damit konfrontiert werden müssen. Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir das weiter diskutieren.

Abschließend: Die Enquete war für mich persönlich eine sehr positive Erfahrung, die ich machen durfte. Diese positiven Ergebnisse, die wir auch hatten, gilt es jetzt umzu­setzen. Die Menschen warten darauf. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


11.16.33

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frauen Ministerin­nen! Hohes Haus! Mein Kollege Wolfgang Gerstl hat bereits von dem 14-jährigen chilenischen Mädchen Valentina erzählt, das sterben wollte. Das Mädchen hat auf einem YouTube-Video gefordert, sterben zu dürfen. Daraufhin hat es so eine breite Resonanz gegeben, beispielsweise auch von einer Familie aus Argentinien, die einige erkrankte Kinder hat, oder von einem 20-jährigen Mann, der mit Mukoviszidose – das ist die Krankheit, die das Mädchen hat – lebt. Das zeigt auch, dass man den Menschen Lebensmut geben kann, wenn man bei ihnen ist und sie nicht alleine lässt und nicht im Stich lässt.

Wenn sie in den Niederlanden gelebt hätte, dann hätte sie wahrscheinlich gar nicht die Möglichkeit gehabt, zu dieser Entscheidungsfindung zu kommen, denn dann hätte man sofort ihrem Wunsch entsprochen und aktive Sterbehilfe geleistet. Wir sehen, dass es wichtig ist, den Menschen zuzuhören, bei ihnen zu sein, ihnen auch ihre Schmerzen zu nehmen.

Vorhin angesprochen wurde der assistierte Suizid in Ausnahmefällen. Dazu ist zu sagen: Ausnahmefälle werden immer zum Regelfall. Das zeigt sich in den Nieder­landen, aber auch in Belgien hat sich das gezeigt. Da ist jetzt inzwischen schon die Sterbehilfe bei Minderjährigen genehmigt, und in den letzten Jahren hat sich die Sterbehilfe vom Ausnahmefall zum Regelfall entwickelt. Bereits 4,6 Prozent der Men­schen sterben dort durch aktive Sterbehilfe.

Ich bin also froh, dass der österreichische Weg – nicht durch die Hand, sondern an der Hand – weitergegangen wird und dass wir heute diese Empfehlung mit 51 Ziel­setzungen beschließen werden, in der sehr wichtige Maßnahmen enthalten sind: Ausbau des Stufenplans, die Finanzierung – da heißt es für Bund, Länder und Gemein­den die Ärmel aufkrempeln –, aber auch, dass der Hospizkoordinator den jährlichen Bericht ins Parlament bringt und es zu diesem Thema eine Debatte geben wird, oder die Weiterentwicklung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Ich glaube,


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