Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 63

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte

 


11.59.46

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der EU-Vorhabensbericht ist ja recht umfangreich. Ich habe mir da zwei Punkte etwas näher angesehen, das ist zum einen die „Umsetzung des ,Small Business Act‘“ und zum anderen „Digitale Wirtschaft / Digitaler Binnenmarkt“.

Da sind folgende drei Forderungen besonders aufgefallen: die Förderung von unternehmerischem Handeln, der bessere Zugang zu Finanzmitteln und Märkten für KMUs und die Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten für KMUs und Start-ups.

Da wollen wir konstruktiv sein und die Arbeit der Regierung unterstützen. Wir haben Ihnen drei saubere Anträge mitgebracht, die ich kurz durchgehen will.

Der erste betrifft die Förderung von unternehmerischem Handeln. Das kann unter anderem dadurch gefördert werden, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg partizipieren lässt. Wir orientieren uns da an einem Vorschlag aus dem Regie­rungsprogramm, den Kollege Wöginger schon eingebracht hat – zumindest als Wort­meldung, nicht als Antrag.

Da möchte ich gleich den folgenden selbsterklärenden Entschließungsantrag verlesen und dazu ausführen, wie das in der Praxis funktionieren kann.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitar­beitererfolgsbeteiligung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetz­entwurf zuzuleiten, demzufolge die abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (eventuell begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): maximal 10 Prozent des Bilanzgewinns, maximal 1 000 € pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 27,5 Prozent besteuert, befristet auf drei Jahre eingeführt wird.

*****

Wir haben hier schon den neuen KESt-Satz zur Anwendung gebracht.

Zweiter Punkt: besserer Zugang zu Finanzmitteln und Märkten für KMUs. In diesem Zusammenhang reden wir alle gerade über das Crowdfunding-Gesetz, das Alternativ­finanzierungsgesetz, das seit einem Jahr schon beschlossen sein sollte. Jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Punktation vorliegen, was in diesem Gesetz drinnen stehen soll. Es wird allerdings noch einige Monate dauern, bis das ins Parlament kommt. Wir haben Ihnen deswegen eine hübsche Trägerrakete gebastelt. Wir haben aus dem Entwurf, der seit November, soweit ich weiß, im Ministerium liegt, einen eigenen Gesetzentwurf gemacht. Wir haben sozusagen unsere Änderungen schon eingebracht.

In Summe unterscheidet er sich nicht besonders von der Regierungsvorlage. Er enthält die wesentlichen Punkte, dass überhaupt ein Rechtsrahmen geschaffen wird, dass die volle Nutzung der 5 Millionen €, bis die Prospektpflichtschwelle greift, angewendet wird und dass es eine Prospektpflicht light ab 2,5 Millionen € gibt. Die Regierung sieht hier 1,5 Millionen € vor; das können wir natürlich leicht anpassen. Sie können sich hier die Zeit sparen und unseren Initiativantrag im Ausschuss durchbringen.

 


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