Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 66

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10% des Bilanzgewinns, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 27,5% besteuert, befristet auf 3 Jahre eingeführt wird."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Modernisierung des Förderwesens für Start-Ups

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146/512 d.B.)

Laut Austrian Startup Report 2013 spielen Förderstellen – neben privaten Inves­tor_innen - eine wichtige Rolle für die Finanzierung von Start-Ups, denn rund 60 Prozent der befragten Unternehmen haben eine Finanzierung durch öffentliche Förderstellen bekommen.

Eine wesentliche Erkenntnis des Austrian Startup Report 2013 deckt sich allerdings sehr gut mit dem, was wir von NEOS sehr oft im direkten Kontakt mit Start-Ups zu hören bekommen: 65% der Start-Ups finden die Förderlandschaft unübersichtlich. 56% der befragten Start-ups sind der Meinung, dass das Förderangebot nicht ausreichend sei. Dies liegt wahrscheinlich nicht am insgesamt tatsächlich verfügbaren Förder­volumen, sondern daran, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil davon für Start-Ups in Frage kommt.

Dieser Antrag ist im Rahmen des Volksbarcamps, am 13.02.2014, durch die Zusam­menarbeit von Zitta Schnitt und anderen Teilnehmer_innen entstanden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Evaluierung der Förderungen für Start-Ups durchzuführen und bis zum 31.12.2015 ein ent­sprechendes "Förderreform-Konzept" vorzulegen. Im Rahmen der Evaluierung sollen dabei folgende Punkte schwerpunktmäßig behandelt werden:

Anpassung der Förderungskategorien an die realen Bedürfnisse.

Evaluierung von Umschichtungspotenzialen im Rahmen der gesamten Wirtschafts­förderung, zum Zweck der Zurverfügungstellung eines höheren Gesamtvolumens an Förderungen und Finanzierungen für Start-Ups.

Erfordernisse für einen Ausbau von Strukturförderungen für Start-Up-Ökosysteme.

Evaluierung der aktuellen Regelungen für die Besetzung von Beiräten, Jurys und anderen relevanten Gremien in Bezug auf die Fördervergabe.

Erarbeitung von Möglichkeiten einer stärkeren Flexibilisierung im Rahmen einzelner Förderschienen, insbesondere im Hinblick auf Adaptierungen von Projektschwer­punk­ten gemäß den Marktgegebenheiten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite