Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 70

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von Gemeinden, Ländern und anderen und auch als Auftrag des Parlaments formuliert worden ist, in den Verhandlungstexten wirklich gut abgedeckt.

Jetzt kommen wir zum Lieblingsthema von vielen, auch von Herrn Kogler, auf die behauptete Differenzierung, ich als zuständiger Minister würde Parlamentsbeschlüsse nicht achten. – Da muss ich Ihnen leider zumuten, den Text herzunehmen. Der Text hat drei Bestandteile. Der erste Bestandteil geht in Richtung Transparenz, der zweite in Richtung der Qualität der Rechtsvorschriften und der dritte berührt den Teil der sogenannten ISDS-Klauseln, die in dem Parlamentsbeschluss relativ unscharf bezeich­net werden, denn es geht nicht nur um einen Investitionsschutz, sondern auf der zweiten Seite auch darum, ob er mit Schiedsgerichten oder auf Basis regulärer Ge­richte ausgeführt wird. Der Beschluss war in der Weise nicht ganz genau. Ich möchte aber das Parlament nicht kritisieren, sondern nur darauf hinweisen.

Was aber jetzt den Beschluss selbst anlangt, muss ich Sie schon bitten, sich einmal genau vor Augen zu führen, was da drinnen steht. Ich zitiere: „Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechts­systemen (z.B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar.“

Das heißt im Klartext, „aus heutiger Sicht“ ist die Sicht des Parlaments vom 24. Sep­tember 2014 und kann natürlich bedeuten, dass sich aus der Sicht vom 27. September 2016 oder vom 15. August 2017 ein anderer Blick, eine andere Sichtweise, ein anderer Inhalt ergibt. Das heißt, das Ganze ist nicht statisch versteinernd, sondern natürlich dynamisch interpretativ zu sehen.

Außerdem steht in dem Beschluss nicht drinnen, dass nicht verhandelt werden darf. (Abg. Brosz: Sie sind da zu situationselastisch unterwegs!) Schauen Sie es bitte genau an! Es steht nicht drinnen, dass das Thema nicht verhandelt und beschlossen werden darf, sondern das Parlament hatte zum damaligen Zeitpunkt Probleme, die Vorteile des Abkommens zu erkennen. Daher ist es aus meiner Sicht ein klarer Auftrag – und da unterscheide ich mich auch vielleicht von anderen –, ein Abkommen vorzulegen, das die begründeten Einwendungen, die auch im Konsultationsprozess erwähnt worden sind, berücksichtigt. Das heißt also, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Transparenz, entsprechende Berufungsinstanzen, qualifizierte Richter und anderes bei einem derartigen Verfahren gegeben sein müssen. Daher sehen ich und auch die Frau Kommissarin die Aufgabe darin, einen qualitativ hochwertigen Investitionsschutz vorzu­legen.

Jetzt komme ich zum Schluss, und ich glaube, zumindest für meine Fraktion sprechen zu dürfen: Ich glaube schon, dass das Parlament sehr gut in der Lage ist, eine diffe­renzierte Auseinandersetzung mit dem dann vorliegenden Text zu führen und dann zu erkennen, was die Unterschiede zum 24. September 2014 ausmachen und bedeuten.

Das Parlament hat dann die freie Entscheidung, das entsprechend zu genehmigen oder abzulehnen – immer unter der Annahme, dass es ein gemischtes Abkommen ist, wofür ich persönlich eintrete.

Damit Sie ein Gefühl entwickeln, inwieweit wir uns in dem Zusammenhang im inter­nationalen Gleichklang befinden, schauen Sie sich doch ein wenig an, wie die inter­nationale Entwicklung verläuft. Nicht nur in Davos, nicht nur in Brüssel, sondern generell wird auf die Vorteile und auch auf die Notwendigkeit eines qualitativen Rechts­schutzes hingewiesen.

Ich lese Ihnen dazu die Schlussfolgerungen zum Beschluss des Europäischen Rates vom 20. März 2015 – ich glaube, das war letzte Woche – vor:

„Die EU und die Vereinigten Staaten sollten alles daran setzen, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges, umfassendes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen bis


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