Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 77

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Des Weiteren begrüße ich auch eine Abordnung des ÖKB Hollabrunn. Ebenfalls herzlich willkommen! (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)

Ich beziehe mich in meiner Rede nun auf Antrag 922/A. Worum geht es in diesem Antrag? – Es geht um drei wesentliche Punkte. Es geht erstens darum, die Gleich­stellung ausländischer Studenten im Sinne der EU-Vorgaben sicherzustellen. Es geht zweitens darum, Doppelförderungen in Zukunft zu vermeiden, und es geht drittens darum, klarzustellen, dass Förderungen und Beihilfen an Studenten nur in Fällen sozialer Bedürftigkeit erfolgen.

Was im ersten Augenblick gut klingt, birgt aus freiheitlicher Sicht aber doch einige Prob­leme in sich: zum Beispiel eben diese zuletzt angesprochene Förderungs­würdigkeit. Wir von der FPÖ sind der Meinung, dass da nicht nur der soziale Faktor zählen soll, also die soziale Förderungswürdigkeit, sondern dass es auch ein Leis­tungs­prinzip geben muss. Gerade damit wollen wir nämlich mit unseren Forderungen vermeiden, dass unter dem Titel des Studiums eine weitere Einwanderung in unser Sozialsystem stattfindet. Ich glaube, es ist wirklich erforderlich, da entsprechend nachzuschärfen.

Im Hinblick auf die Doppelförderungen, die zuvor von mir angesprochen wurden: Da ist klar, dass es diese nicht geben soll, und die FPÖ befürwortet natürlich, Überschnei­dungen abzuschaffen, aber in diesem konkreten Entwurf zielt das eigentlich nur auf die Bundesrepublik Deutschland ab. Wir glauben, dass man auch mit Blick auf die anderen Länder innerhalb der EU entsprechend nachschärfen muss.

Was die Gleichstellung der ausländischen Studenten und die EU-Vorgaben bezüglich deren Förderung betrifft, möchte ich eines vorausschicken: Wir Freiheitliche sehen es selbstverständlich als wichtig an, dass ein Austausch von Studenten stattfindet, weil er gerade im Bereich der Wissenschaft wichtig ist. Wir bekennen uns dazu und stehen als FPÖ selbstverständlich dahinter. Trotzdem wäre es aus unserer Sicht wichtig, zuerst über einen Ausgleich mit den anderen EU-Ländern zu sprechen, bevor wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die Gelder verteilen. Es wäre wichtig, mit den EU-Staaten in Verhandlungen zu treten.

Vielleicht nur einige Zahlen vorab: Das Budget umfasst 3,06 Milliarden €. Wenn man das mit den Zahlen der Studenten, die hier in Österreich studieren, hochrechnet, dann kommt man zu dem Schluss, dass in etwa eine Milliarde des Budgets für die Studenten aus dem Ausland aufgebraucht wird. In den letzten Studienjahren ist zusätzlich eine steigende Tendenz zu erkennen. Ich darf nur darauf verweisen: 2010/2011 kamen 40 Prozent der Studenten an den Unis in Österreich aus dem Ausland, und im Stu­dienjahr 2013/2014 waren es bereits 44 Prozent. Könnten wir im Zuge von Verhand­lungen dafür sorgen, dass wir nur die Hälfte der Gelder, die wir für Studenten aus EU-Staaten aufwenden – das sind in etwa 600 Millionen € –, zurückbekommen, sprich: 300 Millionen, wären das 300 Millionen € bares Geld für unsere Unis, das wir in den weiteren Ausbau der Qualität investieren könnten.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht auch an der Zeit, uns wirklich Gedanken darüber zu machen, in konkrete Verhandlungen mit den ande­ren EU-Ländern zu treten. Es gibt in Europa bereits positive Beispiele, wo solche Verhandlungen wirklich sehr, sehr gut durchgeführt wurden. Ich darf zum Beispiel auf die Länder des Nordischen Rats verweisen. Dort gibt es bereits ein Abkommen zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, durch das es ganz einfach ist, gegenseitigen Ausgleich für die Studenten in den jeweiligen Ländern zu verrechnen, zu bezahlen und somit auch gewisse Ungleichgewichte auszugleichen. Ich würde vorschlagen, das auch für Österreich und Deutschland so zu machen. Das wäre an sich ein gutes Pilotprojekt, einmal in erster Linie mit Deutschland – da sind ja die


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