Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 82

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Genau deswegen ist die Studierenden-Ombudsstelle so wichtig. Sie ist eine Anlauf­stelle für Studenten, eine Stelle, die sich dieser Probleme annimmt und versucht, sie durch Gespräche mit dem Rektorat, mit den Instituten, mit Professoren, mit anderen Studenten oder auch mit der Politik zu lösen. Das Problem bisher war nur, dass die Ombudsstelle teilweise zu wenige gesetzliche Kompetenzen hatte, um in manchen Fällen wirklich effektiv sein zu können. Genau das soll jetzt mit diesem Antrag zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden.

Bei diesem Antrag handelt es sich, wie gesagt, um einen gemeinsamen Antrag aller Parteien. Das ist leider – das muss ich auch anmerken – eine Ausnahme und viel zu selten, aber ein Positivbeispiel dafür, dass es doch möglich sein kann, konstruktiv auch durch Diskussionen im Ausschuss parteiübergreifend etwas weiterzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die gängige und auch schon oft kritisierte Praxis ist leider die, dass die Anträge der Opposition eigentlich fast immer vertagt und damit auf ewig schubladisiert werden. Jedes Jahr kommen so Hunderte Anträge der Opposition leider nicht zur Diskussion ins Plenum. Das ist übrigens auch eine Vorgangsweise – das muss ich jetzt den Kollegen von SPÖ und ÖVP einmal sagen –, die nicht in Ordnung ist und die von Ihnen dringend überdacht werden sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie in einem Ausschuss einem Antrag nicht zustimmen, dann lehnen Sie ihn einfach ab – und geben Sie die Möglichkeit, dass er hier diskutiert werden kann und dass Sie auch erklären, warum er abgelehnt wurde, speziell dann, wenn es sich um Anträge von Ausschüssen handelt, die wirklich selten etwas im Plenum haben. Geben Sie die Möglichkeit, dass man auch hier darüber diskutieren kann!

Allerdings, wie gesagt, freut es mich sehr, dass meine Ideen von dem ursprünglichen Antrag – ich habe ja bereits im August 2014 zu dem Thema, zur Ombudsstelle, einen Antrag eingebracht – aufgegriffen wurden und jetzt ein gemeinsamer Antrag daraus geworden ist. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle erweitert werden und damit der Ombudsstelle die Möglichkeit gegeben wird, den Studenten noch besser zu helfen.

Worum geht es genau? – Dieser Antrag bewirkt genau zwei wichtige Veränderungen. Erstens: Die Ombudsstelle kann in Zukunft auch auf eigene Wahrnehmung hin tätig werden. Bis jetzt konnte sie nur aktiv werden, wenn ein Student mit einem konkreten Missstand zum Ombudsmann hingegangen ist und ihn darum gebeten hat. Das Prob­lem war jedoch, dass das viele Studenten nicht getan haben. Warum? – Weil sie einer­seits vielleicht nicht wussten, dass es die Ombudsstelle gibt. Vielleicht hatten sie ge­wisse Hemmungen, oder vielleicht haben sie gedacht, dass es eigentlich nicht viel bringt und dass es zu keiner Lösung kommt.

Da wären wir schon bei der zweiten wichtigen Änderung, nämlich bei der Verschwie­gen­heitspflicht. Natürlich ist es wichtig, dass der Ombudsmann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, besonders dann, wenn es um personenbezogene Daten von Studenten geht, und natürlich auch besonders dann, wenn es der Student wünscht. Das Problem bisher war nur, dass die bis jetzt gültige Verschwiegenheitspflicht viel zu streng war. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle nicht einmal irgendwie berichten oder bekannt machen konnte, an welchen Universitäten es welche Missstände gibt und wie diese konkrete Universität reagiert hat, als man sie darauf angesprochen hat.

Wir wollen erreichen, dass die Ombudsstelle genau das tun kann, genau das bekannt machen kann. Mit diesem Antrag sind solche Universitäten nicht mehr von der Ver­schwiegenheitspflicht umfasst und können eben öffentlich bekannt gemacht werden. Das gibt der Ombudsstelle teilweise erst die notwendige Effektivität, um gegen Unge-


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