Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 100

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewer­beordnung 1994 geändert wird (508 d.B.)

Die letzten Wirtschaftskammer-Wahlen und deren verschiedene Endergebnisse haben erneut gezeigt, dass das Wirtschaftskammer-Wahlrecht dringend reformiert werden muss. Insbesondere in Wien war lange Zeit nicht klar, welches Ergebnis am Ende stimmt. So schwankte der Stimmenanteil des Wirtschaftsbundes in Wien zwischen 36,7% und 50,6%.

In Wien wurden 4.208 Stimmen, die für überparteiliche Einheitslisten abgegeben wor­den sind, dem Wirtschaftsbund zugerechnet. Darüber hinaus wanderten 1.080 Stim­men, die für den Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender abgegeben worden sind, plötzlich zum Wirtschaftsbund.

Auch in Vorarlberg kam es zu Ungereimtheiten. Die 3.600 Stimmen ,die die über­parteiliche Liste „Vorarlberger Wirtschaft“ erzielte, wurden im Bundesergebnis dem Wirtschaftsbund zugerechnet. Hinter dieser überparteilichen Liste stehen der Wirtschaftsbund, der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender und parteiunabhängige Kandidaten. Im Jahr 2010 wurde das Ergebnis dieser Liste noch extra mit 1,05% im Bundesergebnis ausgewiesen, im Jahr 2015 jedoch nicht mehr.

Diese Vorkommnisse haben mit einer nachvollziehbaren demokratischen Wahl nichts zu tun. Der Wähler_innen-Wille wird durch die Verschiebung von Stimmen für angeb­lich überparteiliche Einheitslisten und auch von Stimmen des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender zum Wirtschaftsbund konterkariert.

Darüber hinaus gibt es bei in einigen Fachgruppen sogenannte „Friedenswahlen“. Dabei finden keine tatsächlichen Wahlen statt, sondern die Mandatsverteilung wird vorab hinter verschlossenen Türen ausgehandelt.

Nicht nachvollziehbar ist auch die unterschiedliche Relation von Stimmen zu Man­daten. Obwohl das Wirtschaftskammer-Wahlrecht mehrheitsfördernd ist, waren die Mandate von kleineren Fraktionen, insbesondere des Ringes Freiheitlicher Wirtschafts­treibender, wesentlich „billiger“. Der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender hat in den Wahlen 2010 und 2015 ähnlich viele Mandate erzielt, jedoch nur ein Drittel der Stimmen erhalten. Die Notwendigkeit für ein neues Wahlrecht ist unbestritten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Wirtschafts­kam-


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