Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 101

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mergesetzes 1998 (WKG) vorzulegen, die eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente durch alle Wahlberechtigten samt Zuteilung der Mandate nach dem Verhältnis der auf die jeweiligen Wählergruppen entfallenen abgegebenen Stimmen vorsieht.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.

 


13.58.46

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Zu den Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Schellhorn: Die NEOS lecken offenbar immer noch ihre Wunden angesichts des doch sehr mäßigen Abschneidens bei den Wirtschaftskammerwahlen. Vom Ergebnis her können Sie nach außen vielleicht trommeln, dass sie zufrieden sind, aber wir wissen, dass es ganz anders ist.

Für den Kollegen Höbart, der jetzt leider der Diskussion nicht mehr beiwohnt, obwohl er diese eröffnet hat, hätte ich noch eine Verständnisfrage. Er hat in seinem ersten Satz angesprochen, dass er eine Lockerung beziehungsweise eine Entrümpelung der Gewerbeordnung fordert, aber dann in einem zweiten und dritten Satz, bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat er sich wieder distanziert. – Das will er nicht, denn da kommt der böse ausländische Mitbewerber ins Land. Für mich ist das ein Widerspruch in sich selbst.

Kollege Höbart hat in der Begründung auch angesprochen, warum die Freiheitliche Partei den Vorschlag ablehnt, da diese zuerst einmal die Entscheidung des Euro­päischen Gerichtshofes abwarten wolle. Das macht für mich wieder keinen Sinn, denn in einem gewissen Bereich führen wir hier eine Liberalisierung ein. Dann sagt aber wiederum Kollege Höbart, dass sich dieser Brief beziehungsweise die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes darauf bezieht, ob die Kehrgebiete, die es jetzt gibt, auch in Zukunft Bestand haben werden oder nicht.

Das ist wieder ein Widerspruch in sich. Höbart sagt, wir wollen eine Liberalisierung, aber wenn wir die Dienstleistungsrichtlinie umsetzen wollen, müssen wir hinsichtlich der Entscheidung, ob wir das machen oder nicht, wieder auf die EU warten. Aber er ist grundsätzlich dagegen.

Ich kann nur sagen: In Tirol ist es den Rauchfangkehrern möglich, ins benachbarte Bayern zu gehen. Das findet aber nicht statt, weil aufgrund der Entfernung Fahrtkosten entstehen und das einfach kein Geschäft ist. Wir werden sehen, wie sich das jetzt entwickelt. Wir warten da natürlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab. Aber für uns haben die Rauchfangkehrer einen hohen Wert für die Sicherheit der Bevölkerung.

Es hat auch einen Sinn, dass es so geregelt ist; denn die Ausführung vieler landes­gesetzlicher Vorschriften wie zum Beispiel der Feuerpolizeiordnung, der Kehrgesetze, aber vor allem der Luftreinhaltegesetze ist den Rauchfangkehrern übertragen worden. Das wären sonst Aufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Und diese Ein­schränkung auf die Kehrbezirke hat auch den Vorteil der Gefahrenabwehr, nämlich durch die bessere Erreichbarkeit, durch leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden, aber auch durch die erleichterte Rechtsverfolgung.

Wir sind froh, dass es mit dieser Richtlinie zu einer Harmonisierung, zu einer An­gleichung der österreichischen Gewerbeordnung kommt. Daher unterstützen wir natür-


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