Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 112

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Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

„Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich und wir werden auch alles daran setzen, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden“. Und: „Wir werden alles daran setzen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden.“

Das erklärte Maria-Luise Nittel, die Leiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien, im Ö1-Mittagsjournal zum Fall der Wiener Unternehmerin, die eine Misshandlung durch PolizistInnen in der Silvesternacht bei einer Wiener Tankstelle behauptet und dazu Beweismaterial vorgelegt hatte.

Während VertreterInnen der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums nach einem Bericht im „Falter“ Fehler eingestehen und damit Verbesserungen ermöglichen, hört man aus dem Innenministerium kein Wort des Bedauerns. Die Antwort auf Gewalt­vorwürfe lautet immer gleich:

1. „Die österreichische Polizei ist die größte Menschenrechtsorganisation des Landes.“

2. „Ich lasse nicht zu, dass die gesamte Polizei unter Generalverdacht gestellt wird.“

Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Beamten und Beamtinnen ihren Dienst ebenso gewissenhaft wie gesetzeskonform versehen. Daher stellt auch niemand die Polizei unter einen Generalverdacht. Aber genauso gilt auch, dass eine Menschenrechtsorganisation niemandem, der Menschenrechte im Schutz der Uniform verletzt, Platz bietet.

Die Fälle

Insbesondere in Wien häufen sich die Fälle, in denen Menschen zu Opfern von Polizei­übergriffen werden.

Obwohl in den meisten dieser Fälle die Beweislage die Tatversion der Polizeiopfer stützt, haben die uniformierten Tatverdächtigen wenig zu befürchten.

Die im Folgenden genannten Beispielfälle wurden teilweise schon rechtskräftig gericht­lich erledigt, teilweise sind Verfahren noch anhängig. Nie ist es dabei zur Anklage oder gar einer Verurteilung der handelnden ExekutivbeamtInnen gekommen. Die Aussagen der Betroffenen erscheinen jedoch glaubwürdig und werden teilweise durch erlittene Verletzungen, medizinische Befunde, Sachbeweise wie Videos und Zeugenaussagen gestützt.

1. Der Fall „Silvester an der Tankstelle“

Der „Falter“ berichtet in seiner Ausgabe vom 10.3.2015 über schwere Anschuldigungen gegen die Wiener Polizei. Eine Wiener Unternehmerin erlitt bei einer offenbar mit über­schießender Gewalt durchgeführten und nach vorliegenden Videoaufnahmen noch dazu unbegründeten Festnahme in der Silvesternacht einen Steißbeinbruch und wei­tere Verletzungen. Sie musste nach ihrer Schilderung mehr als 20 Minuten auf dem kalten Betonboden einer Tankstelle liegen bzw. knien, wurde von PolizeibeamtInnen vulgär beschimpft und stundenlang in einer Zelle eingesperrt, ohne dass ihr Zugang zu einem Rechtsanwalt oder Arzt gewährt wurde.

 


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