Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 113

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Der zuständige Staatsanwalt stellte jedoch das Verfahren gegen die verdächtigen Polizisten rasch ein, während gegen die Betroffene eine Anklage wegen Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt eingebracht wurde.

Erstmalig in der jüngeren Vergangenheit ist hier durch das von der Betroffenen selbst beigeschaffte Überwachungsvideo der Tankstelle belegt, dass die Vorwürfe, die von den PolizeibeamtInnen gegen die Unternehmerin erhoben wurden und von der Staats­anwaltschaft in die Anklage übernommen wurden, unrichtig sind.

Wenn seitens des Vizepräsidenten der Wiener Landespolizeidirektion, Karl Mahrer, gegenüber Medien gesagt wurde, dass sich aus dem Video selbst „keinerlei Hinweis auf eine Misshandlung“ ergebe (Kurier 13.3.2015),  dann verkennt er die Relevanz des Umstandes, dass sich aus dem Video sehr wohl ergibt, dass die Polizei falsche Anschuldigungen gegen die Betroffene zur Anzeige gebracht hat. Denn wie der Falter berichtete, sei die Betroffene laut polizeilicher Anzeige vom 1.1.2015 aggressiv geworden und habe zwei Polizistinnen attackiert, und „mit ihrer rechten Faust mit voller Wucht gezielt in Richtung des Gesichts von Inspektor R.“

Diese Behauptungen sind durch das Video widerlegt. Das begründet den Verdacht der Verleumdung zu Lasten der Betroffenen, was im Fall von Polizisten auch einen Amtsmissbrauch darstellen kann.

2. Der Fall „Silvesterpfad in Wien“

Die ORF Sendung Thema berichtete am 9.3.2015 über Misshandlungsvorwürfe, die von drei Brüdern gegen die Wiener Polizei erhoben wurden. Nachdem ihr Vater in der Silvesternacht von anderen Personen attackiert worden war, wurden von der Polizei die drei Brüder überwältigt, festgenommen und beschimpft („Wichser“, „Halt die Goschen“).

Der Älteste der drei wurde am Boden fixiert, und auch nach Anlegung der Handfesseln immer noch am Boden liegend mit Fäusten in den Oberkörper geschlagen. Ein Be­amter kniete auf seinem Nacken, so dass er schmerzhafte Verletzungen davontrug. Auf der Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz musste er sich entkleiden, seine Reli­gion wurde beleidigt und er wurde stundenlang festgehalten, obwohl er über starke Schmerzen und Atemnot klagte.

Dem folgte eine Anzeige gegen die Opfer wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Schilderung der Ereignisse in den polizeilichen Darstellungen ist in sich in vielerlei Hinsicht widersprüchlich und stimmt nicht mit dem von Betroffenen berichteten Ge­schehen, das auch von einer Reihe von ZeugInnen beobachtet wurde, überein. Das Verfahren wurde wegen der Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde vorerst unter­brochen.

Als der älteste Bruder in weiterer Folge bei der Polizeiinspektion Keplerplatz eine Diebstahlsanzeige wegen seiner Tasche einbringen wollte und dabei auf Nachfrage nach seiner Halskrause auf den Vorfall Bezug nahm, wurde er durch einen Polizei­beamten in zivil massiv eingeschüchtert, und zwar sinngemäß, wenn der Kommandant am Stephansplatz dabei gewesen wäre, hätte er ihm den Kopf abgerissen und er wäre zwei Wochen im Krankenhaus gelegen.

Aufgrund dieser Einschüchterungsversuche war der Betroffene bisher nicht bereit, vor weiteren Angehörigen der Bundespolizei auszusagen und möchte nur vor einem unabhängigen Gericht eine Aussage machen.

 


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