5. Der Fall „Amtshandlung am Praterstern“
In einem weiteren Fall wurde im Jänner 2015 ein Mann, der eine polizeiliche Amtshandlung gegen einen Obdachlosen - die selbst auch überschießend und demütigend erfolgt sein dürfte - aus einiger Entfernung beobachtete, ebenfalls polizeilich kontrolliert und festgenommen. Man brachte ihn auf die Polizeiinspektion Lasallestraße, wo er schwer verletzt wurde. Später wurde er in die PI Pappenheimstraße überstellt.
Es gelang ihm, eine Bekannte zu Hilfe rufen, die dort hinkam. Der freundliche Beamte meinte ihr gegenüber: „Eigentlich hat er nichts gemacht, wissen Sie, die Jungen können halt nicht umgehen mit solchen Fällen. Ich wundere mich überhaupt, wer eingesperrt wird und wer nach Hause geht.“
Als das Polizeiopfer später entlassen wurde, war seine linke Wange bis über das Auge geschwollen und blau, aus dem Ohr rann Blut, er war übersät mit Hämatomen am ganzen Körper. Aus Angst lehnte er zunächst eine ärztliche Behandlung ab, die aber einige Tage später unvermeidlich wurde. Es stellte sich heraus, dass er durch die Amtshandlung einen Trommelfellriss erlitten hatte, der operiert werden musste.
Der Betroffene ist so eingeschüchtert und traumatisiert, dass er bisher zu viel Angst vor einer polizeilichen Einvernahme zu den Vorfällen hatte.
Dennoch wurde er u.a. bereits wegen angeblicher Körperverletzung eines Polizisten und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
6. Der Fall „Knochenbrüche nach Führerscheinkontrolle“
Im Falter 39/13 wurde ein Fall berichtet, bei dem jemand einen Bruch des linken Oberarms, Verrenkungsbruch des linken Mittelfußes und Serienrippenbrüche linksseitig erlitt. Möglicherweise wird eine Armprothese erforderlich werden. Das Opfer ist seit dem Vorfall schwer traumatisiert.
Der Betroffene wurde wegen Haltens im Halteverbot kontrolliert, hatte keinen Führerschein und wurde auf das Polizeiwachzimmer Ausstellungsstraße gebracht. Dort wurde er plötzlich zu Boden geworfen, gewürgt und dadurch ohnmächtig. Als er aufwachte hatte er starke Schmerzen. Er wurde dann aber nicht ins Spital gebracht, sondern in den Arrest der Inspektion Pappenheimgasse, wo ihn eine Amtsärztin trotz der Knochenbrüche für haftfähig erklärte.
Mittlerweile hat das Landesverwaltungsgericht Wien festgestellt, dass es hier zu einer unangemessenen Gewaltanwendung kam. Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde das Strafverfahren gegen die BeamtInnen dennoch eingestellt.
7. Der Fall „Z.“
Im Jahr 2011 wurde ein Mann nach Beschwerden wegen Ruhestörung bei einer Party verhaftet, in der PI Deutschmeisterplatz stundenlang nackt eingesperrt und schwer beschimpft. Obwohl er Diabetiker war, wurde ihm der Zugang zu seinen Medikamenten verweigert, so dass ein lebensgefährlicher Zuckerwert von 580 mg/dl erreicht wurde.
Letztlich wurde Z. wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt.
8. Der Fall „XY“
Per Mail wurde ein weiterer Fall geschildert, bei dem jemand - weil er angeblich einen Plastikteil an einem Punschstand abgebrochen hatte - auf der PI Deutschmeisterplatz
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