Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 122

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16. Sollte diese Maßnahme nicht zulässig sein: Welche dienst- und disziplinarrecht­lichen Vorkehrungen bestehen, um derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfol­gen?

17. Mehrere betroffene Personen berichten weiters darüber, dass ihnen nach einer Festnahme oft mehrere Stunden lang die Benutzung einer Toilette verweigert wurde. Wie lautet die rechtliche und polizeitaktische Begründung für eine derartige Vorgehens­weise?

18. Sollte diese Maßnahme nicht zulässig sein: Welche dienst- und disziplinar­rechtlichen Vorkehrungen bestehen, um derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfolgen?

19. Nach § 31 Abs 2 Z 2 SPG ist in den Richtlinien der Polizei vorzusehen, dass Betroffenen die Dienstnummer der einschreitenden ExekutivbeamtInnen auf einer Karte auszuhändigen ist. In der Praxis wird einem derartigen Ersuchen um Bekannt­gabe der Dienstnummer nach zahlreichen Berichten jedoch oft nicht Folge geleistet, sondern führt eher noch zu einer Eskalation der Amtshandlung seitens der PolizistIn­nen. Welche dienst- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen bestehen, derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfolgen?

20. In anderen Staaten (zB Belgien, Frankreich, Italien, USA, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Spanien uvm.) wird diesem Problem durch die Kennzeichnung der Polizei­uniformen mit der Dienstnummer begegnet. Weshalb wurde in Österreich eine solche Maßnahme bisher nicht umgesetzt, obwohl viele ExpertInnen sie als ein wichtiges Element der Bekämpfung unangemessener Polizeigewalt ansehen?

21. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um sicherzustellen, dass die in der Polizeiausbildung vermittelten Lehrinhalte zur Wahrung der Menschenrechte auch Eingang in die polizeiliche Arbeit finden und nicht, wie berichtet wird, von KollegInnen vor Ort gegenüber AnfängerInnen als nicht praxisrelevant abgetan werden?

22. Was sind nach Ihren Erkenntnissen die Gründe dafür, dass die Polizeiinspektion am Deutschmeisterplatz in Wien besonders oft vom Vorwurf von Misshandlungen, Beschimpfungen und demütigender Behandlung betroffen ist und was haben Sie dagegen unternommen bzw. werden Sie noch unternehmen?

23. Im Innenausschuss vom 19.3.2015 haben Sie dargestellt, dass jeder Hinweis auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von PolizeibeamtInnen von Seiten des BMI sofort zur Anzeige gebracht würde. Im Fall „Silvester an der Tankstelle“ (s.o.) ist durch das aufgefundene Video bewiesen, dass die in der ursprünglichen Anzeige der Poli­zisten enthaltene Schilderung, wonach die Betroffene zwei Polizistinnen attackiert und „mit ihrer rechten Faust mit voller Wucht in Richtung des Gesichts von Inspektor R.“ gezielt habe, nicht den Tatsachen bespricht. Es besteht daher der Verdacht, dass die Betroffene durch diese Anzeige verleumdet wurde, was im Fall von PolizeibeamtInnen als TäterInnen auch einen Amtsmissbrauch darstellen kann. Haben Sie diesen Ver­dacht auf ein Fehlverhalten der die Anzeige erstattenden PolizistInnen der Staats­anwaltschaft zur Anzeige gebracht, und falls ja wann genau?

24. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im Fall „Silvester an der Tankstelle“ (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

25. Im Fall „Silvesterpfad in Wien“ gesteht einer der handelnden Polizeibeamten in einer Sachverhaltsdarstellung vom 5.1.2015 selbst ein, dass er versucht habe „mittels Fauststöße in dessen Oberkörperbereich den [Betroffenen] dahin zu bewegen,  seinen massiven Widerstand gegen die Staatsgewalt einzustellen“. (Die geschilderten angeb­lichen Widerstandshandlungen sind widersprüchlich und werden vom Betroffenen be-


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