dass da ein wichtiger Grund für polizeiliches Eingreifen bestanden hat. Wenn eine junge Frau verfolgt wird, hat die Polizei einzuschreiten, na selbstverständlich! Und wenn sich jemand nicht ausweist, es deswegen nicht möglich ist, der Sache nachzugehen, und diese Person möglicherweise – das wird jetzt alles überprüft – selbst gewalttätig wird, dann hat die Polizei nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, angemessen auch Gewalt einzusetzen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Gestern haben Sie noch anders geredet! Trauen Sie sich heute nicht mehr?)
Deswegen würde ich den „Fall Mariahilfer Straße“ – und das sage ich gleich, damit wir nicht die falschen Diskussionen führen – mit Sicherheit nicht in die Liste der Fälle, über die ich heute spreche, aufnehmen. (Abg. Kickl: Was hat sich seit gestern geändert? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Aber jetzt reden wir über die Fälle, um die es geht. Jetzt reden wir über den Fall der Austria-Anhänger, die am Wiener Rathausplatz den Meistertitel ihrer Mannschaft feiern. Es kommt zu einem Streit. Ein Fußballanhänger versucht, den Streit zu schlichten, wird mitgenommen. Zwei Ehepaare folgen und sagen: Der wollte ja den Streit schlichten! Alle gemeinsam werden – ich habe das hier berichtet – in der Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz auf übelste Art und Weise beschimpft. Dafür gibt es mehrere Zeugen und Zeuginnen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie?)
Später wird einer, als die Anhänger unverrichteter Dinge abziehen und den Streitschlichter dort auf der Polizeiinspektion lassen müssen, von einer Funkstreife zurückgeholt, festgenommen und in eine Zelle gesperrt. Und als er sagt: Bitte, ich muss aufs Klo, ich halte es nicht mehr aus!, sagen die Beamten: Nix! Geht nicht! – Als er dann sagt, dass er in diesem Bereich eine schwere Erkrankung, eine lebensgefährliche Erkrankung hat, und die Beamten darüber informiert, ignorieren sie das.
Das sind die Fälle, über die wir reden müssen, denn das, Frau Innenministerin, muss mir einmal jemand erklären, warum eine solche Aktion der öffentlichen Sicherheit dienen soll.
Oder denken wir an die Führerscheinkontrolle im 2. Bezirk, die in eine Amtshandlung ausartet, bei der der Lenker dann auf dem Boden liegt, Beamte auf ihm herumtrampeln und er mit schwersten Verletzungen in der Zelle landet. Nach langer Zeit kann er dann sagen: Bitte, holt die Rettung! Die Beamten setzen ihn in einen Rollwagen, stellen ihn auf die Straße, geben ihm sein Handy und sagen: Kümmere dich selbst um dich! – Das ist der Fall, in dem das Landesverwaltungsgericht Wien sehr, sehr klare Worte gefunden hat.
Oder nehmen wir den „Fall Badeschiff“. Da sitzt heute (der Redner deutet Richtung Besuchergalerie) ein dritter Zeuge, der noch nicht öffentlich bekannt ist, der alles bestätigen kann, was der Polizei vorgeworfen wird. Es gibt friedliche Diskussionen, die Polizei nimmt den Ersten mit. Auf den Hinweis, der habe nichts getan, nimmt sie gleich den Nächsten mit, und dann folgt eine einschlägige Behandlung. Wo? – In der Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz.
Zu den Vorkommnissen beim Silvesterpfad: Auch in dieser Sache sitzt ein Betroffener hier. (Der Redner zeigt neuerlich auf die Besuchergalerie.) Es gibt nicht einmal den geringsten Vorwurf, dass er irgendetwas Strafbares, irgendetwas Verdächtiges getan hat. Die Polizisten erwischen einfach den Falschen. Wieder gibt es eine einschlägige Behandlung – Beschimpfung, Einsperren, Demütigung, Drohung, alles. Das ist alles amtsbekannt.
Vor einem Jahr habe ich das im Innenausschuss – inzwischen sind leider viele Fälle dazugekommen – auf den Tisch gelegt und gesagt: Bitte schön, versuchen wir doch, das gemeinsam zu lösen! Es ist ja nicht nur unsere Aufgabe, die Tätigkeit der 99 Pro-
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