Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 131

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Selbstverständlich gibt es auch bei der Polizei Entlassungen – Entlassungen, wenn kein korrektes Verhalten vorliegt. Ja, selbstverständlich gibt es das bei der Polizei, denn auch bei der Polizei passieren Fehler. Aber selbstverständlich – und darum bitte ich – sollte jedem Politiker und jeder Politikerin klar sein, dass auch für diese Menschen die Unschuldsvermutung gilt wie für jeden anderen Bürger in Österreich – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Team Stronach.)

Das wissen Sie auch, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilz, weil wir schon öfters darüber gesprochen haben, weil wir das auch schon öfters in den verschiedensten Ausschüssen diskutiert haben. Trotzdem behaupten Sie weiterhin ständig, wir mauern und wir schweigen. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich, nach den vielen Begeg­nungen und nach den vielen Diskussionen in den Ausschüssen macht mich das ein wenig betroffen, denn wenn ich so auf die letzten vier Jahre zurückblicke, auf die Zeit, seit ich die Verantwortung als Innenministerin trage, dann muss ich sagen, ich habe Sie selbstverständlich als kritischen Abgeordneten kennengelernt und auch schätzen gelernt, aber trotz all Ihrer Kritik haben Sie immer differenziert, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen argumentiert und versucht, nicht alle pauschal zu verurteilen und den Stab über alle zu brechen. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Dann schreiben Sie aber vor einigen wenigen Tagen wörtlich, ich zitiere: Keine Einzelfälle. Prügelsystem der Wiener Polizei. Schlägersystem. Alle prügeln weiter. – Und das soll keine Pauschalverurteilung, das soll keine Pauschalbeschimpfung sein, Herr Abgeordneter?! (Abg. Neubauer: Keine Verallgemeinerungen!  Abg. Walter Rosenkranz: Ich bewundere diese differenzierte Ausdrucksweise!) Das war zu lesen. Das haben Sie geschrieben! (Abg. Hübner: Der wird sich nicht erinnern können! Der hat sich nach drei Sätzen nicht mehr erinnern können!)

Ich wiederhole noch einmal: Herr Abgeordneter, ich habe Sie in den letzten Jahren schätzen gelernt, aber es wäre mir wichtig, dass auch Sie Fehler eingestehen, so wie Sie es von allen anderen letztendlich auch immer – zu Recht – erwarten.

Ich bin daher auch sehr dankbar dafür, dass von Ihnen zumindest heute sowohl in der Anfrage als auch in Ihren Ausführungen ganz klar betont worden ist, dass es Ihnen im Konkreten um einzelne Vorwürfe geht, und dass Sie von einer Pauschalverurteilung, von einer generellen Kritik an der Polizei abgewichen sind, denn ich bin schon fest davon überzeugt, dass uns beiden zwei Punkte ganz wesentlich sind: zum einen, dass es nicht zu rechtswidrigen Eingriffen durch die Polizei kommen darf und zum anderen, dass natürlich die Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, dass sie sich auf ihre Polizei auch verlassen können.

Aber die Bevölkerung durch eine permanente Kritik, durch Globalverurteilung zu verun­sichern, das halte ich schon für verantwortungslos. Ich glaube, davon sollte man schon Abstand nehmen, und ich bin froh, dass Sie das jetzt in dieser Dringlichen Anfrage auch gemacht haben.

Aber nun zu Ihren konkreten Fragen. Sie haben an mich 45 Fragen gestellt, und ich darf Ihnen all diese 45 Fragen beantworten.

Zur Frage 1:

Der Verpflichtung zur Objektivität im Sinne des § 3 StPO entspricht es, dass, von unaufschiebbaren Amtshandlungen abgesehen, die Ermittlungen von Organen geführt werden, die nicht als befangen gelten.

Zu den Frage 3 und 4:

Ja, die Ersteinvernahme von festgenommenen Personen erfolgt sehr häufig durch jenes Team, welches mit dem Sachverhalt am besten vertraut ist. Dies umfasst auch,


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