einzuführen. In fast allen Fällen ist aufgrund der derzeitigen Regelung und Praxis eine Zuordnung der Handlungen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen möglich.
Zur Frage 21:
Durch zahlreiche Maßnahmen wird menschenrechtskonformes Agieren sichergestellt. Als Beispiele darf ich etwa den besonderen Schwerpunkt dazu im Bereich des Einsatztrainings oder unseres Mentor-/Mentorinnenprogramms nennen. Jeder junge Polizist und jede junge Polizistin wird von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in die Praxis eingeführt, um den Übergang vom gelernten Wissen in die Praxis nachhaltig abzusichern.
Zur Frage 22:
Alle von Ihnen in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe, die Sie uns zum Großteil anonymisiert übergeben haben, wurden von uns untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Ihnen, Herr Abgeordneter Pilz, bereits mehrmals mitgeteilt. Hier und heute möchte ich noch einmal festhalten, dass alle Vorwürfe bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Anzeige gebracht wurden. Die Verfahren wurden eingestellt beziehungsweise ist eines davon offen. Außerdem erfolgten neben den internen Kontrollen auch entsprechende Kontrollen durch die Kommissionen der Volksanwaltschaft, und es konnte in keinem einzigen Fall ein Hinweis auf bestehende Missstände gefunden werden.
Zur Frage 23: nein.
Zu den Fragen 24 und 26:
Dabei handelt es sich um ein gerichtsanhängiges Verfahren. Aufgrund des laufenden Verfahrens vor der Justizbehörde wurden seitens der zuständigen Dienstbehörde noch keine dienst- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Schritte gesetzt. Es wird die Entscheidung der Justiz abgewartet.
Zur Frage 25:
Es gibt keine derartige Richtlinie.
Zur Frage 27:
Das Verfahren wurde eingestellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang stattgefunden hat, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zur Frage 28:
Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ist wegen Festnahme nach § 35 VStG anhängig und abzuwarten. Dienst- und disziplinarrechtlich wurden daher bislang keine Maßnahmen gesetzt.
Zur Frage 29:
Es handelt sich um ein laufendes gerichtliches Verfahren. Dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden daher bislang keine gesetzt.
Zur Frage 30:
Das Strafverfahren und das Disziplinarverfahren gegen die Exekutivbediensteten wurden eingestellt. Offen sind das Strafverfahren und das Disziplinarverfahren gegen die Amtsärztin.
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