Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 134

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Zur Frage 31:

Aufgrund eines vorliegenden Gutachtens und von Empfehlungen der Finanzprokuratur wurde der Schadenersatzanspruch abgelehnt. Seit Oktober 2014 ist in der gegen­ständ­lichen Angelegenheit eine Klage eingebracht.

Zu den Fragen 32 und 33:

Dieser Fall konnte nicht verifiziert werden. Falls Ihnen dazu nähere Informationen vor­lie­gen, Herr Abgeordneter, würde ich Sie ersuchen, uns diese Informationen zukom­men zu lassen.

Zu den Fragen 34 und 35:

Auch dieser Fall konnte nicht verifiziert werden. Falls Ihnen dazu nähere Informationen vorliegen, bitte ich Sie auch in diesem Fall, uns diese Informationen zu übergeben.

Zu den Fragen 36 und 37:

Ein strafrechtliches Verfahren gegen einen Wiener Polizisten wurde durch die Staats­anwaltschaft eingestellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang stattgefunden hat, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zur Frage 38:

Der Betroffene hat ein Akonto von 100 000 € erhalten. Hinsichtlich weiterer Schaden­ersatz­zahlungen laufen noch Gespräche mit der rechtsfreundlichen Vertretung.

Zur Frage 39:

Es erfolgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren dazu wurde einge­stellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang festgestellt werden konnte, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zu den Fragen 40 und 41:

Wie bereits ausgeführt, wurden alle uns von Ihnen im Zusammenhang mit der Polizei­inspektion Deutschmeisterplatz übergebenen und anonymisierten Vorwürfe untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Ihnen mehrmals mitgeteilt. Und ich halte nochmals fest, dass alle Vorwürfe den Staatsanwaltschaften und Gerichten zur An­zeige gebracht wurden.

Die Verfahren wurden entweder eingestellt beziehungsweise ist eines davon offen. Außerdem erfolgten neben den internen Kontrollen auch entsprechende Kontrollen durch die Kommissionen der Volksanwaltschaft, und es konnte in keinem einzigen Fall ein Hinweis auf bestehende Missstände gefunden werden.

Zur Frage 42:

In Österreich existieren zahlreiche Möglichkeiten, Anzeigen zu erstatten. Ich empfehle, auf den Rechtsstaat zu vertrauen.

Zu den Fragen 43 und 44:

Sollten Fehler passiert sein beziehungsweise passieren, stehen wir selbstverständlich dazu. Aber klar ist auch, dass auch für Polizistinnen und Polizisten die Unschulds­ver­mutung zu gelten hat wie für jeden anderen Bürger auch. (Ruf bei der FPÖ: Richtig!)

Zur Frage 45:

Jeder konkrete einzelne Vorwurf wird selbstverständlich überprüft. Wenn es zu einem Fehlverhalten kommt, dann gibt es auch Konsequenzen. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Das ist nicht nur im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern das ist vor allem auch im Interesse unserer Polizistinnen und


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