Fehlentwicklungen gibt, auch eine Staatsanwaltschaft da ist, die sich nicht automatisch der Polizei näher fühlt, sondern das mit einer kritischen Distanz beleuchtet und auch ermittelt.
Das heißt nicht – nicht, dass das die nächste Unterstellung ist –, dass jedes Mal herauskommt, dass es kein Widerstand gegen die Staatsgewalt und dass die Polizei immer schuld war. Aber ich sage noch einmal: Die Auffälligkeit, dass in all diesen Fällen immer das Gleiche herauskommt, ist genauso lebensfremd wie der Vorwurf, dass die Polizei immer alles falsch machen würde.
Ich würde sagen, in einer Demokratie machen mir zwei Dinge Sorgen: Wenn es zu vielen Verurteilungen gegen Polizistinnen und Polizisten kommt, denn dann ist das ein Zeichen, dass es viele Übergriffe gibt. Das ist in Österreich nicht der Fall. (Abg. Rädler: Sagen Sie das dem Pilz!) Mir macht es aber genauso Sorgen, wenn es zu keinen Verurteilungen kommt, weil dann der Schluss naheliegt, dass die Kontrolle nicht funktioniert. Es ist lebensnah, dass gelegentlich, immer wieder Fehler passieren. Daher ist es schlicht nicht nachvollziehbar, warum es dann in Folge zu keinen Verurteilungen kommt.
Wir bringen daher zum einen einen Antrag ein, der Folgendes sicherstellt: dass in der Staatsanwaltschaft eine eigene Einheit gebildet wird, die konsequent vorgeht:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderstaatsanwaltschaft für Polizeigewalt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem für die Ermittlungen im Zusammenhang mit Fällen mutmaßlich unangemessener Polizeigewalt eine Sonderstaatsanwaltschaft samt unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten ErmittlerInnen, eingerichtet wird.“
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Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichnungspflicht. Frau Innenministerin, da sind Sie absolut in der Pflicht. Kennzeichnungspflicht heißt, dass jeder Polizist eine anonyme Nummer hier (der Redner zeigt auf seine Brust) platziert bekommt (Abg. Schimanek: Jeder Demonstrant! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), damit er auch theoretisch, wenn er eine Grenzüberschreitung setzt, identifizierbar ist. Das heißt nicht, dass er schuldig ist! (Abg. Rädler: Und die anderen dürfen sich vermummen!) Schon jetzt muss er diese Nummer mit sich tragen. Das Problem ist nur, dass Betroffene in den seltensten Fällen diese Nummer erhalten können.
Das hat einen einzigen Grund: Es soll verhindert werden, dass sich betroffene PolizistInnen, wenn Fehler passieren, in der Anonymität verstecken können. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Und was ist mit dem Vermummungsverbot? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie, Frau Innenministerin Mikl-Leitner, verweigern genau das. Das hätte die beste Präventivwirkung, weil relativ klar ist: Wenn Fehler passieren, dann kann man auch herausfinden, wer die schwarzen Schafe sind. (Abg. Rädler: Brandstifter!) Es ist dann ein Ermittlungsverfahren zu führen, dann ist zu klären, ob der Vorwurf stimmt oder nicht. Frau Innenministerin, solang Sie Ihre Blockade gegen die Kennzeichnungspflicht
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